Betriebshaftpflichtversicherung
Fakten
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Unternehmer eine absolute Notwendigkeit; die richtig gewählte Deckungssumme minimiert das schwer kalkulierbare betriebliche Risiko bis auf die Höhe der Prämie.
Jeder Auftrag ist anders und stellt so eine eigene Risikosituation dar. Unterschiedliche Anforderungen und besondere Gegebenheiten bergen Risken für den Unternehmer. Die Haftung die er aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und/oder seines Werkvertrages zu tragen hat, ist äußerst umfangreich.
Die finanziellen Folgen eines verschuldeten Schadens erreichen rasch existenzbedrohende Dimensionen und könnten sich im nachhinein als grobe Nachläsigkeit für einen Geschäftsführer herausstellen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz für die Abwehr/Erfüllung von privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen/-verpflichtungen infolge eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines daraus abgeleiteten Vermögensschadens im Zuge Ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Leistungen
Nicht immer reicht der "Basisschutz"
Versichert ist durch die Betriebshaftpflicht in der Regel das so genannte Betriebs-
stättenrisiko, sowie das Haftungsrisiko des Besitzers des Betriebsgrundstücks.
Prüfen Sie auch, ob eine Umwelthaftpflichtversicherung Bestandteil der Polizze sein sollte. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der versicherte Betrieb mit gefährlichen oder umweltschädlichen Stoffen arbeitet.
Können fehlerhafte Produkte des Unternehmens dazu führen, dass Kunden und Anwender dieses Produktes zu Schaden kommen, sollte auch eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Empfehlungen
Vor bösen Überraschungen gut geschützt
Die Betriebshaftpflicht gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen. Diese Empfehlungen sollten Sie berücksichtigen:
Nicht an der falschen Ecke sparen
Der Schutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung gilt als absolutes Muss. Im Versicherungsfall ersetzt sie mitunter Schäden in Millionenhöhe.
Übrigens: Auch ein ausdrücklicher Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen, da im ABGB verankerte Ansprüche nicht ausgeschlossen werden können.
Risiken fristgemäß melden!
Die Versicherungsprämie orientiert sich an der Zahl der im Unternehmen beschäftigten Personen und der Jahreslohn- und Gehaltssumme bzw. der Summe des Jahresumsatzes. Darüber hinaus werden die Risiken des Betriebes bei der Bemessung der Prämie berücksichtigt. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden und eine Unterversicherung zu vermeiden, muss der jährlich vom Versicherer zugesandte Prämienregulierungsbogen vollständig und fristgerecht beantwortet werden.
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