Betriebsrechtsschutzversicherung
Die Betriebsrechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherte seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt im Rahmen der Vereinbarungen die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.
Wozu überhaupt eine Rechtsschutzversicherung ?
Allgemein!!
Täglich werden wir durch Zeitungen, Radio, Fernsehen, Arbeitskollegen und in unserem Bekanntenkreis
mit Rechtsfällen konfrontiert. Ein Fußgänger zB wird von einem Autofahrer
unverschuldet schwer verletzt, ein Autofahrer ist in eine Massenkarambolage verwickelt,
während eines Auslandsurlaubes wird man in einen tödlichen Autounfall verwickelt, an dem
man vielleicht selbst etwas Schuld trägt, die KFZ-Reparaturwerkstätte repariert schlecht, der
Grundnachbar beschädigt den Zaun, etc.
Jeder von uns wurde schon einmal mit rechtlichen Problemen in seiner Privatsphäre konfrontiert,
ohne genau beurteilen zu können, wie sich für den gegenständlichen konkreten Fall tatsächlich
die "Sach- und Rechtslage" verhält. Dann benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Sie haben
aber Angst vor hohen Vertretungskosten. Zur Beseitigung dieses Unsicherheitsfaktors
können Sie eine Rechtsschutzversicherung für alle möglichen Risikobereiche zur
Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen abschließen, ohne hiebei erhebliche Kosten befürchten
zu müssen. Vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch eine individuelle Beratung und Betreuung
unbedingt erforderlich, zumal oft bei Abschluß einer Versicherung gewollte Versicherungsbereiche
dann womöglich von dieser nicht umfaßt werden. Für die einzelnen Versicherungsbereiche
gibt es von jeder Versicherung die durch die Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für
Finanzen) genehmigten Versicherungsbedingungen, die allerdings für einen rechtlichen Laien
zumeist nur schwer verständlich sind, weshalb eine genaue Aufklärung unbedingt erforderlich
ist.
Möglichkeiten der Rechtsschutzversicherungsdeckung
Neben einem Voll-Rechtsschutzversicherung, der die Abdeckung sämtlicher Versicherungsbereiche, soweit diese
gedeckt sind, umfaßt, gibt es auch Teil-Rechtsschutzversicherungen:
Verkehrsrechtsschutz
Ein besonderes Augenmerk ist aufgrund der besonderen Gefahren des Straßenverkehrs
heutzutage auf einen Verkehrsvollrechtsschutz zu legen. Dieser Verkehrsvollrechtsschutz
beinhaltet:
a) einen Führerscheinrechtsschutz (für Streitigkeiten im Verfahren wegen Entzuges oder
Wiedererlangen des aufgrund eines Verkehrsunfalles oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften
entzogenen Führerscheines)
b) einen KFZ-Vertragsrechtsschutz (für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen
aus Verträgen über Kauf, Tausch, Miete, Leihe, Verwahrung und Finanzierung sowie über
die Reparatur rechtsschutzversicherter Fahrzeuge, sowie auf Antrag auch für Streitigkeiten
mit KFZ-Versicherern)
c) Der Schadenersatzrechtsschutz deckt die Geltendmachung eigener gesetzlicher Haftpflicht-
Ansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung (zB Sachbeschädigung,
Körperverletzung, Rentenansprüche Dritter, Unterhaltsansprüche von Kindern
usw.)
d) einen Strafrechtsschutz (für die Verteidigung wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften
oder wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften; diese Rechtsschutzform kann
auch für den privaten oder beruflichen Bereich unabhängig von einer KFZHaltereigenschaft
abgeschlossen werden. Sie gewährleistet dann eine Verteidigung gegen
den Vorwurf einer fahrlässigen Verletzung von Strafvorschriften wie zB als Hundehalter,
Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht usw., wobei allerdings zu beachten ist, daß für
vorsätzliche strafbare Handlungen im Allgemeinen kein Rechtsschutz besteht).
Eine der häufigsten Formen des Rechtsschutzes (kurz RS) ist sicherlich der KFZ- Rechtsschutz.
Dieser gilt für ein bestimmtes Fahrzeug, das im entsprechen Versicherungsschein,
der Polizze, bezeichnet ist. Geschützt sind Eigentümer, Halter, Mieter und Entleiher,
berechtigter Lenker, Beifahrer und sonstige berechtigte Insassen des versicherten KFZ
(also nicht Schwarzfahrer, Diebe). Als Untergruppe des KFZ-RS gibt es beispielsweise
auch einen KFZ-Lenkerrechtsschutz, wobei man hier auch als Lenker eines fremden KFZ
Versicherungsschutz genießt.
Welche Leistungen umfaßt eine KFZ-Rechtsschutzversicherung?
Im Zivilverfahren hilft die RS-Versicherung, eigene berechtigte Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und durchzusetzen. Sie ist also gleichsam das Spiegelbild der Haftpflichtversicherung,
deren Aufgabe es ist, den f r e m d e n Schaden zu ersetzen, den ihr Versicherter
verschuldet hat. Während also die Haftpflichtversicherung hinter dem Schädiger steht, hilft
die RS-Versicherung dem Geschädigten. Hier gilt es, anläßlich eines Verkehrsunfalles eigene
Schadenersatzforderungen (Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Verdienstentgang,
Arzt- und Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Rentenansprüche, Unterhaltsansprüche,
usw.) geltend zu machen. Wer eine diesbezügliche RS-Versicherung besitzt,
kann ruhigen Gewissens zu einem Anwalt gehen, ohne dabei an die hohen Anwalts- und Gerichtskosten
denken zu müssen. Diese Kosten und auch Gebühren für Sachverständige und
Zeugen hat die RS-Versicherung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zu bezahlen.
Im Rahmen des KFZ-Vertragsrechtsschutzes unterstützt die RS-Versicherung bei der Lösung
aller Rechtsfragen aus Verträgen, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Kfz-
Eigentümer abschließt. Neben diesen Streitigkeiten mit Vertragspartnern aus Reparatur, Kauf,
Verkauf, usw. leistet die RS-Versicherung auch Hilfe in Deckungs- und Regreßprozessen
(gegen Prämienzuschlag) gegen Kfz-Kasko, Haftpflicht- und Unfallversicherer, soweit dies
vereinbart ist.
Im Strafverfahren vor Gericht und Verwaltungsbehörden werden ebenfalls die Anwalts- und
Gerichtskosten übernommen, wenn der Versicherte beschuldigt wird, gegen Verkehrsvorschriften
verstoßen zu haben, ebenso die Kosten eines Diversionsverfahrens..
Eine diesbezügliche Hilfe wird auch bei Führerscheinentzugsverfahren gewährt.
Achtung bei Unfällen im Ausland: Die Schäden müssen im Ausland eingeklagt werden,
daher muss eine Schadensmeldung an die Rechtsschutzversicherung abgegeben werden. Es
wird dann ein Schadenregulierungsbüro oder ein ausländischer Auswalt zugeteilt, da ein
österreichischer Anwalt damit nicht beauftragt werden darf. (Einschränkung der freien Anwaltswahl)
Vertragsrechtsschutz
Der allgemeine Vertragsrechtsschutz deckt sämtliche Rechtsfragen in der persönlichen
Privatrechtssphäre, die sich auf schuldrechtliche Verträge des täglichen Lebens, wie zB
Kauf, Reparatur, Dienstleistung, Miete, Leihe und Verwahrung usw. beziehen (zB Kauf
eines Haushaltsgerätes, Gewährleistungsansprüche hieraus, Reparaturkosten, usw.). Besonders
wichtig ist, dass der allgemeine Vertragsrechtsschutz auch Streitigkeiten aus
Versicherungsverträgen abdeckt. Früher haben nur einige wenige, auf Rechtsschutzversicherungen
spezialisierte Versicherungsunternehmenstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen
abgedeckt. Nunmehr bieten immer mehr Rechtsschutzversicherer den Versicherungsschutz
für dieses Risiko an. Wir empfehlen eine Rechtsschutzversicherung nur so abzuschließen,
dass auch Versicherungsvertragsstreitigkeiten mitgedeckt sind. Die Prämien
sind deswegen in der Regel teurer. Soweit Versicherungsvertragsstreitigkeiten gedeckt
sind, fällt nur ein Streit mit dem einen Rechtsschutzversicherer nicht unter Rechtsschutzdeckung.
Um auch dieses Risiko noch abzudecken, müsste noch eine zweite Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen werden.
Arbeitsgerichtsrechtsschutz
Beim Arbeitsgerichtsrechtsschutz werden Probleme, die im Zusammenhang mit dem
Arbeits- bzw. Dienstvertrag entstehen können, abgedeckt (zB bei ungerechtfertigter Kündigung,
Entlassung, Durchsetzung eines Urlaubsanspruches oder Ansprüchen bei ungerechtfertigter
Entlassung, Geltendmachung nicht bezahlter Lohnansprüche, usw.).
Darüber hinaus werden auch die Kosten der Mediation abgedeckt und zwar nach Art. 6
Punkt 6.8 die ab der 2. Sitzung auf den VN fallenden Honorarkosten des Mediators und die
Kosten der Mediationsvereinbarung, bis max. 2 % der Versicherungssumme. Bei Scheitern
der Mediation werden maximal drei zweistündige Sitzungen bezahlt
Sozialversicherungsrechtsschutz
Der Sozialversicherungsrechtsschutz bietet Deckung für die Geltendmachung und Abwehr
von sozialrechtlichen Ansprüchen vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie im sozialrechtlichen
Verwaltungsverfahren aus Ansprüchen der Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherung.
Beratungsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz deckt die Kosten für allgemeine Rechtsberatung und aus dem
privaten und beruflichen Bereich. Hiefür wird von der Versicherung ein Anwalt zur Verfügung
gestellt und kann dieser zumindest monatlich einmal zu einer Beratung in Anspruch
genommen werden. Fragen des Steuerrechtes sind von diesem Beratungs-RS aber nicht
umfaßt, da diese Agenden von den Versicherungen in erster Linie den damit befaßten
Steuerberatungskanzleien zugeordnet werden, sondern lediglich Fragen aus den Gebieten
des Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Strafrechtes, etc.
Grundstückseigentum & Mietenrechtsschutz
Ein besonderer Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete gewährt Deckung für
die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen, aus
Eigentum, Besitz und anderen dinglichen Rechten, die mit Grundstückseigentum und
Miete in Zusammenhang stehen. Im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz
wird ebenso wie vor dem Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden RS angeboten.
Darüber hinaus werden auch die Kosten der Mediation abgedeckt und zwar nach Art. 6
Punkt 6.8 die ab der 2. Sitzung auf den VN fallenden Honorarkosten des Mediators und die
Kosten der Mediationsvereinbarung, bis max. 2 % der Versicherungssumme. Bei Scheitern
der Mediation werden maximal drei zweistündige Sitzungen bezahlt.
Erb- und Familienrechtsschutz
Der Erb- und Familienrechtsschutz gewährt Deckung für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen vor österreichischen Gerichten im Bereich Erbrecht, Rechten zwischen Eltern
und Kindern, Eherechten, sowie des Vormundschafts- und Sachwalterrechtes. Darüber
hinaus umfasst der Versicherungsschutz die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation,
bis zu max. 2 % der Versicherungssumme. Bei der Scheidungsmediation werden
die Kosten von 2 Mediatoren bis max. 4 % der Versicherungssumme übernommen. Bei
Scheitern der Mediation werden maximal drei zweistündige Sitzungen bezahlt.
Betriebsrechtsschutzversicherung
Es gibt auch eine sogenannten "Betriebsrechtsschutzversicherung" für Unternehmer,
wobei ebenfalls spezielle Sparten je nach Risikogeeignetheit des Unternehmens versichert
werden können. Insbesonders scheint eine Betriebsrechtsschutzversicherung für die Eintreibung
von Forderungen notwendig, zumal allenfalls die Durchsetzung von Ansprüchen
auch mit einem Kostenrisiko verbunden ist, da vorweg nicht abschätzbar ist, ob eine Forderung
einbringlich ist oder nicht. Zudem ist eine ständige Rechtsberatung eines Unternehmers
aufgrund der heutigen Vielzahl von Rechtsproblemen aus wirtschaftlichen Gründen
ratsam und kann dies durch den Abschluß einer Betriebsrechtsschutzversicherung ohne
erhebliches Kostenrisiko gewährleistet werden.
Das Unternehmerstrafrecht gefährdet Betriebe aufgrund der möglichen und nicht unbeträchtlichen Maximalstrafhöhe von bis zu 1,8 Mio Euro, sehr schwer!!!!
Wie gelangt man nun zu der für den jeweiligen Betroffenen optimalen
Versicherungsvariante?
In erster Linie muß sich jeder darüber selbst ein Bild machen, inwiefern er aufgrund seiner
betrieblichen Tätigkeit gewissen Risiken ausgesetzt ist. So wird ein Unternehmer
sicherlich damit zu rechnen haben, daß er im Laufe seiner Tätigkeit mit Arbeitnehmerforderungen
bzw. Kfz-Schäden, Mängelrügen, Zahlungs- und Leistungsverzügen von Kunden bzw.
Lieferanten, Schlechtlieferungen usw. konfrontiert wird. Für eine Privatperson, die im Besitz
eines KFZ ist, bietet sich sicherlich eine KFZ-RS, ein Arbeits-RS sowie für den Fall, daß der
Betreffende eine Liegenschaft besitzt, RS für Grundstückseigentum und Miete bzw. ein allgemeiner
Schadenersatz-RS an.
Diese hier aufgelisteten Beispiele können natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben,
verdeutlichen aber anschaulich, mit welchen Schwierigkeiten der einzelne zum Teil für
ihn völlig überraschend konfrontiert werden kann.
Zusammengefaßt ist daher der Abschluß einer RS-Versicherung jedenfalls zu empfehlen, zumal
mit einer in der Gesamtschau geringen Prämie sehr erhebliche Kostenrisiken abgedeckt
werden können.
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