Drohnen ohne Versicherungsschutz

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TIPP ZUR DROHNENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die EU-Drohnenverordnung, in Kraft seit dem 31. Dezember 2020, hat in Österreich eine Registrierungspflicht für Drohnen über 250 Gramm eingeführt. Dieser Prozess erfordert die Kooperation mit der Austro Control, inklusive dem Erwerb eines Drohnenführerscheins und dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR). Aktuell betragen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €.

Die Relevanz einer umfassenden Drohnenversicherung wird durch rechtliche Gutachten betont. Kritik richtet sich insbesondere gegen Sammelpolizzen von Modellsportvereinen, bei denen Drohnenbetreiber durch Mitgliedsbeiträge versichert werden, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein. Dies könnte potenziell rechtliche Probleme verursachen.

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Experten legen großen Wert auf spezifische Gerätedaten wie Modell, Seriennummer und Gewicht in einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung.

Die Praxis, Versicherungen über Mitgliedsbeiträge anzubieten, könnte im Widerspruch zur IDD Vermittlerrichtlinie stehen. Das Fehlen von Gerätedaten in Polizzen und ein Informationsmangel bei Sammelpolizzen könnten zu potenziellen Deckungslücken führen, was wiederum die Bedeutung einer detaillierten und transparenten Versicherungspolitik unterstreicht.

Die Notwendigkeit von präzisen Informationen in Drohnenversicherungspolizzen wird somit als entscheidend betrachtet, um sicherzustellen, dass die Deckung den individuellen Anforderungen der Drohnenbetreiber gerecht wird.

Als ungebundener Versicherungsmakler in Wien und Kärnten helfen wir Ihnen gerne dabei, die passende Drohnenversicherung mit rechtlicher Sicherheit zu finden.

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