Erstellung passender Deckungskonzepte, um den rechtlichen und technischen Erfordernissen des Baugewerbes zu entsprechen:

Berücksichtigung einschlägiger Vergaberichtlinien und Auftragsbestimmungen (z. B. ÖNORM B 2050 oder ÖNORM B 2110), um den Erwartungen der Auftraggeber zu entsprechen

Einbindung juristischer Sachverhalte zur Abdeckung des Bauherrn- und Bauunternehmer-Risikos

Vertragsgestaltung auf Basis einer Allgefahren-Deckung - Allrisk

Kurzfristige Sachverständigen-Besichtigung angemeldeter Schadensfälle und laufende Terminvormerkung


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