Bau(neben)gewerbe
Erstellung passender Deckungskonzepte, um den rechtlichen und technischen Erfordernissen des Baugewerbes zu entsprechen:
Berücksichtigung einschlägiger Vergaberichtlinien und Auftragsbestimmungen (z. B. ÖNORM B 2050 oder ÖNORM B 2110), um den Erwartungen der Auftraggeber zu entsprechen
Einbindung juristischer Sachverhalte zur Abdeckung des Bauherrn- und Bauunternehmer-Risikos
Vertragsgestaltung auf Basis einer Allgefahren-Deckung - Allrisk
Kurzfristige Sachverständigen-Besichtigung angemeldeter Schadensfälle und laufende Terminvormerkung
BAURÜCKLASS-VERSICHERUNG ... lesen Sie hier mehr>