Erstellung bedarfsgerechter Konzepte für sämtliche Tätigkeitsbereiche des öffentlichen Verwaltungskörpers:

Beachtung der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit und der sich daraus ergebenden Haftungen der Organinhaber

Absicherung des privatwirtschaftlichen Bereiches der öffentlichen Verwaltung

Beachtung der Vergaberichtlinien

Juristische und bautechnische Beratung im Schadensfall

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