Startseite » News » Neue E-Scooter-Regeln ab Mai 2026: Das ändert sich jetzt in Österreich
E-Scooter gehören längst zum Alltag in Österreich. Ob in Wien, Graz oder Klagenfurt – die elektrischen Roller werden immer häufiger genutzt. Genau deshalb bringt die 36. StVO-Novelle ab 1. Mai 2026 neue, klarere Regeln für Sicherheit und Ausstattung.
Viele Nutzer wissen jedoch noch nicht, welche Vorschriften jetzt gelten. Dabei können Verstöße schnell teuer werden.
Mit der neuen Regelung werden E-Scooter erstmals offiziell als Fahrzeuge eingestuft. Dadurch gelten künftig konkrete Vorschriften zur Ausstattung und Nutzung.
Ab sofort müssen E-Scooter folgende Ausstattung besitzen:
Zusätzlich gilt:
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht verwendet werden. Das Rücklicht darf auch blinken.
Die Novelle bringt außerdem neue Vorschriften für die Nutzung:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen künftig verpflichtend einen Helm tragen.
Für E-Scooter-Fahrer gilt künftig dieselbe 0,5-Promille-Grenze wie im Straßenverkehr.
Die neue Regelung stellt ausdrücklich klar:
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
Taschen oder andere Güter dürfen nicht mehr an der Lenkstange transportiert werden.
E-Scooter dürfen überall dort unterwegs sein, wo auch Radverkehr erlaubt ist. Damit gelten viele ähnliche Regeln wie für Fahrräder.
Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen und auf die steigende Nutzung von E-Scootern reagieren.
Gerade bei Unfällen können fehlende Ausstattung oder Regelverstöße auch versicherungstechnische Folgen haben. Deshalb lohnt es sich, sowohl die neuen Vorschriften als auch den eigenen Versicherungsschutz zu kennen.
Die 36. StVO-Novelle bringt ab Mai 2026 klare neue Regeln für E-Scooter in Österreich. Wer regelmäßig unterwegs ist, sollte die Änderungen kennen – von der Helmpflicht bis zur verpflichtenden Ausstattung. Für weitere Informationen verweisen wir auf den ÖAMTC und das KFV.
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