Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur bei Arbeitsunfällen, d.h. für Unfälle in Ihrer Freizeit müssen Sie selber vorsorgen. Übrigens passieren die meisten Unfälle nicht in der Arbeit, sondern beim Sport, im Haushalt etc.!

Ein Unfall liegt dann vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Sie sollten darauf achten, dass folgende Einschlüsse bei Ihrer Unfallversicherung berücksichtigt werden:
Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Frühsommer-Meningoencephalitis infolge Zeckenbiss, Herzinfarkt als Unfallursache, Schlaganfall als Unfallursache, Fluggastrisiko, Kinderlähmung, Vergiftungen und Wundstarrkrampf/Tollwut.

Tipp vom Experten
Da die Ausübung "extremer" Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen, Paragleiten, Tauchen und diverse Motorsportarten bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen sind, sollten Sie bei Bedarf Ihren Makler informieren.

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