Startseite » News » Schäden am Auto nach Waschstraße
Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Schäden in Waschstraßen unterschieden werden: Schäden, die die Waschstraße am Auto verursacht und Schäden, die das Auto an der Waschstraße verursacht.
Für Schäden am Auto, die durch eine Fehlfunktion der Anlage entstanden sind, gilt für den Betreiber eine Beweislastumkehr für Schadenersatzforderungen. Er muss demnach beweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschstraße verursacht wurde. Dies ergibt sich aus dem Werkvertrag, den Sie durch Wählen und Bezahlen des Waschgangs, mit dem Betreiber abgeschlossen haben. Wir raten Ihnen unmittelbar Fotos vom Schaden zu machen sowie, wenn vorhanden, die beschädigten Teile zu behalten und Kontaktdaten mit Zeugen auszutauschen.
Allerdings befindet sich in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jedem Waschstraßen-Besuch die Antenne Ihres Autos, wenn möglich abzuschrauben und Ihre Spiegel einzuklappen. Schäden, die Sie mit Ihrem Auto an der Waschstraße verursachen, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Schäden, die durch diesen Umstand an Ihrem Auto entstehen, können selbstverständlich nicht beim Anlagen-Betreuer geltend gemacht werden. Um für diesen Fall abgesichert zu sein würden wir Ihnen den Abschluss einer Kaskoversicherung nahe legen.
Ganz gleich, worum es geht – wir sind gerne für Sie da. Unser Team nimmt sich Zeit für Ihre Anliegen und hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!