Startseite » News » Schäden durch Dachlawinen und Eiszapfen
Haftungsfragen zu Schnee, Eiszapfen oder gar Schneewechten welche sich von Dächern lösen, sind oft nicht so einfach zu beantworten, wie anfänglich vielleicht angenommen.
Steigende Temperaturen aber auch größere Schneemassen können eine Ursache für fast schon vorprogrammierte Schäden sein. Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass Hauseigentümer oder die mit den Angelegenheiten betraute Hausverwaltung dafür Sorge zu tragen hat, besagte Gefahren zu entfernen, sodass niemand zu Schaden kommt.
Die oft gesehenen und aufgestellten Lawinenwarnstangen, welche an der Hausfassade befestigt werden, reichen für eine Befreiung von einer Haftung nicht aus. Kommt es zu einem Schaden, verweist der Hausbesitzer- oder -verwalter auf seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder auf die versäumte Räumpflicht jenes Unternehmens, welches mit den Instandhaltungs- und Räumungspflichten beauftragt wurde.
Für an gefährlichen Stellen geparkte Fahrzeuge kann dem Besitzer des Autos ein Mitverschulden attestiert werden, welcher daraufhin einen Teil des Schadens selber zahlen muss. Passanten und Fußgänger sollten auf offensichtliche Signale wie begrenzt feuchte Stellen, Schneerieseln oder Tropfen achten.
Da allerdings ein grobes Ausweichen, wie beispielsweise auf die Straße, oft nicht zumutbar sein kann, wird die Versicherung wahrscheinlich nur in äußerst seltenen Fällen dem Geschädigten ein Mitverschulden anlasten können. Besteht für ein geschädigtes Fahrzeug eine Kasko- Versicherung mit entsprechenden Einschlüssen, sollten von Dachlawinen betroffene Personen dennoch auf jeden Fall mit dem Hauseigentümer Kontakt aufnehmen.
Haben die Hausverwalter keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können sich Schadenersatzansprüche (insbesondere im Personenbereich) schnell in eine Kostenlawine umwandeln, welche sich unter anderem existenzbedrohend auswirken könnte.
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