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Ob Whirlpool, Swimmingpool oder Schwimmteich – unsere erste und wichtigste Frage zielt auf die Bauart des Objekts ab. Man unterscheidet vor allem zwischen festverbauten und freistehenden Pools. Unter festverbaut versteht der Versicherer Poolanlagen, die zumindest zur Hälfte im Erdreich versenkt sind. Teilweise werden auch 2/3 vorgeschrieben. Hier empfehlen wir den Pool über die Wohngebäudeversicherung mit zu versichern. So sind allfällige, definierte Schäden durch Sturm, Hagel und Feuer abgedeckt. Freistehende Swimming- oder Whirlpools, sprich alle übrigen Pools, können in die Haushaltsversicherung integriert werden. Achtung, das bedeutet, dass die Versicherungssumme des Hausrats dementsprechend angepasst werden muss.
Und das Poolzubehör? Ist das auch versichert? Nein, das ist extra zu bewerten. Grob gesagt besteht aus der Sicht des Versicherers das Poolzubehör aus der Poolabdeckung und der Schwimmbadtechnik. Die Poolabdeckung kann entweder mit der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung versichert werden. Diejenigen die Eigentümer des Grundstücks sind auf dem die Poolanlage steht wählen die Eigenheimversicherung.
Mieter und Pächter wählen die Haushaltsversicherung. Beachten Sie auch, dass Poolabdeckungen aus Glas, als einzige, in der Sparte Glasbruch versichert werden. Der Begriff Schwimmbadtechnik ist umfassend. Gemeint sind damit Leitungen, Filter-, Umwälzungs- und Gegenstromanlagen, etc. Für diese gibt es selbstredend die Schwimmbadtechnikversicherung (auch „Maschinenbruchversicherung“ genannt).
Sie sind am Ende des Artikels angekommen und somit bestens für Ihr persönliches Vorhaben vorinformiert. Die explizit auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungsvariante erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsmakler.
Ganz gleich, worum es geht – wir sind gerne für Sie da. Unser Team nimmt sich Zeit für Ihre Anliegen und hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!