Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag & Sonntag:
08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 14:00 Uhr
geschlossen
Benötigte Unterlagen:
Zusätzlich relevant:
Erforderlich sind:
Sonderfälle:
Hinweis: Eine „Ummeldung“ im engeren Sinn ist bei der Zulassungsbehörde nicht vorgesehen. Gemeint ist damit in der Praxis stets eine Kombination aus Abmeldung und erneuter Anmeldung – etwa bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder bei einem Eigentümerwechsel (z. B. Übergabe des Fahrzeugs innerhalb der Familie).
Benötigte Unterlagen:
Zu beachten:
Bei Leasingfahrzeugen: Schriftliche Bestätigung der Leasinggesellschaft
Die Kombination aus günstigen Kfz-Tarifen und der Möglichkeit, die behördliche Zulassung Ihres Fahrzeugs direkt in unserem Büro durchzuführen, stellt eine weitere qualitative Verbesserung unseres Services dar.
In diesem Sinne freuen wir uns darauf, Sie bald in unserem Büro mit hauseigener Zulassungsstelle begrüßen zu dürfen!
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!