Zulassungsstelle in Klagenfurt

Priesterhausgasse 24, 9020 Klagenfurt

Öffnungszeiten:

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Samstag & Sonntag:

08:00 – 16:00 Uhr

08:00 – 16:00 Uhr

08:00 – 16:00 Uhr

08:00 – 16:00 Uhr

08:00 – 14:00 Uhr

geschlossen

KFZ-Anmeldung

Benötigte Unterlagen:

  • Kaufvertrag oder eine aktuelle Rechnung
  • Nachweis der Genehmigung
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Konformitätsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Versicherungsbestätigung (kurz: VB)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Zusätzlich relevant:

  • Bei gebrauchten Fahrzeugen: Gültiges §57a-Gutachten („Pickerl“)
  • Vollmacht, sofern die Zulassung im Auftrag einer anderen Person erfolgt
  • Für juristische Personen: Firmenbuchauszug und/oder Gewerberegisterauszug (GISA)
  • Weitere Informationen stellt auch das Bundesministerium für Finanzen unter bmf.gv.at bereit.

KFZ-Abmeldung

Erforderlich sind:

  • Genehmigungsnachweis
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Konformitätsbescheinigung / COC-Dokument
  • Kennzeichentafel(n) – inklusive roter Wechselkennzeichen (z. B. für Fahrradträger)
  • Beide Teile des Zulassungsscheins – bei Scheckkartenformat bitte ebenfalls mitnehmen
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn im Auftrag einer anderen Person) oder
  • Kaufvertrag – dieser berechtigt auch den neuen Eigentümer zur Abmeldung

Sonderfälle:

  • Bei Verlassenschaften: Einantwortungsurkunde vom Notar erforderlich
  • Für Leasingfahrzeuge: Bestätigung der Leasinggesellschaft über Eigentumsübertragung oder Löschung

KFZ- "ummelden"

Hinweis: Eine „Ummeldung“ im engeren Sinn ist bei der Zulassungsbehörde nicht vorgesehen. Gemeint ist damit in der Praxis stets eine Kombination aus Abmeldung und erneuter Anmeldung – etwa bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder bei einem Eigentümerwechsel (z. B. Übergabe des Fahrzeugs innerhalb der Familie).

Benötigte Unterlagen:

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Genehmigungsnachweis (siehe Auswahl):
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Dokument
  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein (beide Teile) – bitte auch die Scheckkarte mitnehmen, falls vorhanden
  • Kennzeichentafel(n), inklusive roter Zusatzkennzeichen
  • Vollmacht oder Kaufvertrag (der neue Besitzer darf mit diesem die Ummeldung durchführen)

Zu beachten:

  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Aktuelles §57a-Gutachten erforderlich
  • Für juristische Personen: Firmenbuchauszug und/oder GISA-Auszug
  • Im Todesfall: Einantwortungsurkunde vom Notar notwendig

Bei Leasingfahrzeugen: Schriftliche Bestätigung der Leasinggesellschaft

Kontakt und Anfahrt

Die Kombination aus günstigen Kfz-Tarifen und der Möglichkeit, die behördliche Zulassung Ihres Fahrzeugs direkt in unserem Büro durchzuführen, stellt eine weitere qualitative Verbesserung unseres Services dar.

In diesem Sinne freuen wir uns darauf, Sie bald in unserem Büro mit hauseigener Zulassungsstelle begrüßen zu dürfen!

Zulassungstelle Klagenfurt
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