Zulassungsstelle in Wolfsberg

Sporergasse 9, 9400 Wolfsberg

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr 

(jeweils durchgehend geöffnet!)

KFZ-Anmeldung

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • Kaufvertrag oder aktuelle Rechnung
  • Nachweis über die Fahrzeuggenehmigung
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Konformitätsbescheinigung (COC)
  • Versicherungsbestätigung (kurz: VB)
  • Amtlicher Ausweis mit Lichtbild

Darüber hinaus zu beachten:

  • Bei gebrauchten Fahrzeugen: Gültiges §57a-Gutachten („Pickerl“)
  • Falls Sie im Auftrag einer anderen Person handeln: Vollmacht erforderlich
  • Für Unternehmen: Firmenbuchauszug und/oder Auszug aus dem Gewerberegister (GISA)

Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung: www.bmf.gv.at

KFZ-Abmeldung

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Genehmigung
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-COC-Dokument
  • Kennzeichentafel(n) – auch rote Zusatzkennzeichen, z. B. für Fahrradträger
  • Beide Teile des Zulassungsscheins – bei Scheckkartenformat bitte ebenfalls mitbringen
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (bei Abwicklung für eine andere Person) oder
  • Kaufvertrag – dieser berechtigt auch den neuen Eigentümer zur Abmeldung

Besondere Situationen:

  • Im Fall einer Verlassenschaft: Einantwortungsurkunde vom Notar notwendig
  • Leasingfahrzeuge: Bestätigung der Leasinggesellschaft über Eigentumsübertragung oder Löschung erforderlich

KFZ- "ummelden"

Hinweis:
Der Begriff „Ummeldung“ wird umgangssprachlich verwendet, ist jedoch offiziell nicht vorgesehen. Gemeint ist stets die Kombination aus Abmeldung und neuer Anmeldung – z. B. bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland oder bei einem Eigentümerwechsel innerhalb der Familie.

Diese Dokumente werden benötigt:

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis der Genehmigung (eine der folgenden Optionen):
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Konformitätsbescheinigung / COC
  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein (beide Teile) – auch Scheckkartenformat nicht vergessen
  • Kennzeichentafel(n) inkl. roter Zusatzkennzeichen
  • Vollmacht oder Kaufvertrag (berechtigt zur Ummeldung)

Wichtig zu wissen:

  • Bei Gebrauchtwagen: §57a-Gutachten erforderlich
  • Für juristische Personen: Firmenbuchauszug bzw. GISA-Auszug
  • Bei Todesfällen: Vorlage der Einantwortungsurkunde vom Notar
  • Leasingfahrzeuge: Bestätigung der Leasingfirma notwendig

Kontakt und Anfahrt

Die Kombination von günstigen Kfz-Tarifen und die Durchführung der behördlichen Zulassung Ihres Fahrzeuges in unseren eigenen vier Wänden ist eine weitere qualitative Verbesserung unserer Dienstleistung!

In diesem Sinne freuen wir uns schon, Sie demnächst in unserem Büro mit Zulassungsstelle begrüßen zu können.

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