Freitag, 24. Mai 2024

Der Versicherer hat Ihnen den Vertrag gekündigt?

Wann darf eine Versicherung den Vertrag auflösen?

Eine Versicherungsgesellschaft hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, und zwar frühestens nach Anerkennung des Schadens (meist zeitgleich mit der ersten Schadensauszahlung) und spätestens nach der abschließenden Bearbeitung eines Schadenfalls. Diese Kündigung erfolgt mit einer Frist von vier Wochen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft dem Kunden innerhalb eines Monats nach dem oben skizzierten Ereignissen schriftlich mitteilen muss, dass der Vertrag beendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kündigungsfrist festgelegt ist, um sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer genügend Zeit zu geben, sich auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Was bedeutet eine Kündigung durch die Versicherung?

Wenn die Versicherungsgesellschaft eine Kündigung ausspricht, hat dies weitreichende Konsequenzen für den betroffenen Kunden. Zunächst einmal muss der Kunde sich nach einer neuen Versicherung umsehen, was sich oft als sehr schwierig erweisen kann. Versicherungsgesellschaften bewerten das Risiko eines neuen Kunden unter anderem anhand der Versicherungshistorie. Eine Kündigung durch eine vorherige Versicherungsgesellschaft kann daher als negatives Signal gewertet werden und dazu führen, dass neue Versicherungsanträge abgelehnt oder nur zu ungünstigeren Konditionen angenommen werden. Für viele Kunden ist dies eine belastende Situation, da der Abschluss einer neuen Versicherung oft mit erhöhten Kosten oder strengeren Bedingungen verbunden ist.

Was tun, wenn die Versicherung gekündigt hat?

Wenn eine Versicherung den Vertrag mit einem Kunden nach einem Schaden kündigt, steht der Betroffene vor einer herausfordernden Aufgabe. Die erste Reaktion sollte darin bestehen, umgehend Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufzunehmen, die die Kündigung ausgesprochen hat. Oftmals kann durch direkte Kommunikation und Verhandlungen eine Verlängerung des bestehenden Vertrags erreicht werden. Es ist wichtig, sachlich und ruhig zu bleiben und alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Hand zu haben, um den eigenen Standpunkt klar darzulegen.

Sollte eine Vertragsverlängerung dennoch nicht möglich sein, ist der nächste Schritt, sich intensiv nach alternativen Versicherungslösungen umzusehen. Dies kann durch den Vergleich verschiedener Anbieter und Angebote geschehen. Hierbei kann es hilfreich sein, die Unterstützung eines Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen, der über umfassende Marktkenntnisse verfügt und dabei helfen kann, eine passende und bezahlbare Versicherung zu finden. Zusätzlich ist es ratsam, sich über mögliche Spezialversicherungen zu informieren, die auch in schwierigen Fällen Versicherungsschutz bieten.

In jedem Fall sollte man schnell und entschlossen handeln, um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden. Eine lückenhafte Absicherung kann im Ernstfall schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Daher ist es essenziell, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ihre I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe

Freitag, 1. März 2024

Tipp zur Drohnenhaftpflichtversicherung

Die EU-Drohnenverordnung, in Kraft seit dem 31. Dezember 2020, hat in Österreich eine Registrierungspflicht für Drohnen über 250 Gramm eingeführt. Dieser Prozess erfordert die Kooperation mit der Austro Control, inklusive dem Erwerb eines Drohnenführerscheins und dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR). Aktuell betragen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €.

Die Relevanz einer umfassenden Drohnenversicherung wird durch rechtliche Gutachten betont. Kritik richtet sich insbesondere gegen Sammelpolizzen von Modellsportvereinen, bei denen Drohnenbetreiber durch Mitgliedsbeiträge versichert werden, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein. Dies könnte potenziell rechtliche Probleme verursachen.

Experten legen großen Wert auf spezifische Gerätedaten wie Modell, Seriennummer und Gewicht in einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung.

Die Praxis, Versicherungen über Mitgliedsbeiträge anzubieten, könnte im Widerspruch zur IDD Vermittlerrichtlinie stehen. Das Fehlen von Gerätedaten in Polizzen und ein Informationsmangel bei Sammelpolizzen könnten zu potenziellen Deckungslücken führen, was wiederum die Bedeutung einer detaillierten und transparenten Versicherungspolitik unterstreicht.

Die Notwendigkeit von präzisen Informationen in Drohnenversicherungspolizzen wird somit als entscheidend betrachtet, um sicherzustellen, dass die Deckung den individuellen Anforderungen der Drohnenbetreiber gerecht wird.

Wir beraten Sie gerne!
Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team!

Samstag, 10. Februar 2024

Wasserschaden durch defekte Waschmaschine

Eine unangenehme Situation entsteht, wenn ein Wasserschaden durch Haushaltsgeräte wie die eigene Waschmaschine, einen Geschirrspüler oder ähnliche Geräte verursacht wird. In solchen Momenten ist es entscheidend, schnell zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Neben dem unverzüglichen Ausschalten der betroffenen Geräte, dem Unterbrechen der Stromzufuhr und dem Schließen des Hauptwasserhahns kann es ratsam sein, in besonders schwierigen Situationen einen Installateur-Notdienst zu kontaktieren.

Anschließend ist es äußerst wichtig, den entstandenen Schaden ausführlich zu dokumentieren, vorzugsweise durch Fotografien, und sofort Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um den Schadensfall zu melden und weitere Maßnahmen einzuleiten.

Wasserschäden, die am persönlichen Eigentum entstehen, werden in der Regel durch die Haushaltsversicherung abgedeckt. Sollte jedoch die Bausubstanz betroffen sein, tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft, um die entstandenen Kosten zu decken.

Falls das Wasser in die Wohnung eines Nachbarn eindringt, übernimmt bei einem vorliegenden Verschulden die Haftpflichtversicherung in Ihrer Haushaltsversicherung den entstandenen Schaden, um für eine angemessene Entschädigung zu sorgen.

Es ist jedoch äußerst wichtig, stets vorsichtig zu sein! Eine unbeaufsichtigte Waschmaschine oder ähnliche Geräte könnten unter bestimmten Umständen dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Dies ist abhängig von der Dauer der Abwesenheit und wird durch die Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus könnte sogar der Vorwurf grober Fahrlässigkeit erhoben werden!

Daher ist es dringend ratsam, Ihre Versicherungspolizzen von unabhängigen Versicherungsmaklern überprüfen zu lassen. Sie stehen Ihnen mit Fachkenntnissen und Unterstützung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie angemessen gegen Wasserschäden versichert sind und im Ernstfall schnell handeln können.

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten!

Freitag, 12. Januar 2024

Sicher auf der Piste

Sicher und sorglos auf die Piste mit den richtigen Versicherungen

Der nächste Schiurlaub steht vor der Tür, und die Vorfreude auf schneebedeckte Pisten, atemberaubende Berglandschaften und gemütliche Hütten ist groß. Doch bevor Sie Ihre Schiausrüstung packen und sich auf den Weg in die Berge machen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie gut abgesichert sind. Hier erfahren Sie, warum es so wichtig ist, vor Ihrem nächsten Schiabenteuer eine private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Reiseversicherung abzuschließen.

# Private Unfallversicherung: Schutz auf und abseits der Piste

Schifahren und Snowboarden sind mit Spaß und Adrenalin verbunden, leider sind Verletzungen keine Seltenheit. Die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen können erheblich sein. Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, da sie in der Regel medizinische Kosten, die bei Verletzungen auf der Piste entstehen, einschließlich Arzthonorare, Krankenhausgebühren und Physiotherapie deckt. Sie übernimmt sogar die Kosten für den Transport zum nächsten Krankenhaus, wenn dieser mit dem Hubschrauber erfolgen muss.

Achtung: Die gesetzliche Unfallversicherung hilft bei einem Freizeitunfall nicht, da sie nur Unfälle in Zusammenhang mit Ausbildung und Beruf deckt.

# Private Haftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzforderungen

Auf der Schipiste kann es leicht zu ungewollten Zusammenstößen oder Sachschäden kommen, sei es durch einen unglücklichen Sturz oder das versehentliche Beschädigen fremder Ausrüstung. Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Belastungen, da sie die Kosten für Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen Sie erheben könnten, übernimmt. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie persönlich für diese Kosten aufkommen. Sie haften für Schadenersatzforderungen im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Vermögen.

In der Regel ist die private Haftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung enthalten.

Achtung: In Italien müssen alle Schifahrenden über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, ansonsten drohen Bußgelder!

# Reiseversicherung: Flexibilität und Sicherheit

Leider können unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten, Verletzungen oder persönliche Notfälle auftreten, die Ihre Reisepläne beeinträchtigen. Durch den Abschluss einer Reisestornoversicherung besteht im Stornofall die Möglichkeit zur Rückerstattung bereits getätigter Ausgaben. Die Reiseversicherung bietet Unterstützung, falls Sie während Ihrer Reise unerwartet krank werden. Zusätzlich bietet sie oft Schutz bei Verlust von Gepäck oder Diebstahl von Ausrüstung. Darüber hinaus kann die Reiseversicherung – sollte die Urlaubsreise ins Ausland gehen – Schutz vor Behandlungskosten im Ausland sein, sowie auch Kosten für den Rücktransport an den Wohnort übernehmen.

Fazit

Die Kombination dieser drei Versicherungen ist der Schlüssel zu einem sorgenfreien und sicheren Schiurlaub. Sie schützen vor den finanziellen Auswirkungen unerwarteter Ereignisse und ermöglichen es Ihnen, sich auf das zu konzentrieren, was am wichtigsten ist: Ihren Spaß im Schnee.

Denken Sie daran, diese Versicherungen rechtzeitig vor Ihrem Schiurlaub abzuschließen, damit Sie Ihr Schivergnügen in vollen Zügen genießen können.

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

Freitag, 4. August 2023

Baustein für Sicherheit – Die Kernpunkte einer Bauwesenversicherung

Einleitung:

Die Baubranche ist ein zentraler Motor für die Wirtschaft und Entwicklung. Allerdings birgt sie auch erhebliche Risiken, sei es durch Unfälle, Naturkatastrophen oder finanzielle Verluste. Ein unabhängiger österreichischer Versicherungsmakler ist der Partner, der Bauunternehmen mit einer maßgeschneiderten Bauwesenversicherung unterstützt. In diesem Blogbeitrag werden die Kernpunkte dieser spezialisierten Versicherung beleuchtet, um die Bedeutung und den Nutzen für die Baubranche zu verdeutlichen.

1. Deckungsumfang:

Die Bauwesenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung und bietet Schutz für das Bauvorhaben von der Planungs- bis zur Fertigstellungsphase. Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab, wie zum Beispiel Feuer-, Wasser-, Sturm- und Elementarschäden, Diebstahl, Vandalismus, aber auch Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Materialfehler. Ein umfassender Deckungsumfang gewährleistet, dass Bauunternehmen nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben.

2. Bauphase und Bauteile:

Die Bauwesenversicherung berücksichtigt die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts, einschließlich Abriss, Rohbau, Ausbau und Montage. Sie deckt sowohl das Bauwerk als auch die Materialien ab, die für die Konstruktion gelagert werden. Darüber hinaus können auch Fremdleistungen wie Planungs- und Beratungsleistungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

3. Montageversicherung:

Für Bauprojekte mit komplexen technischen Installationen ist die Montageversicherung ein bedeutender Bestandteil. Sie schützt vor Schäden, die während der Montage- und Demontagearbeiten an Maschinen und technischen Anlagen auftreten können. Bei Schäden an diesen wertvollen Komponenten sorgt die Montageversicherung dafür, dass die Bauunternehmen nicht mit finanziellen Belastungen konfrontiert werden.

4. Bauhelferversicherung:

Die Bauhelferversicherung ist ein Muss für alle Bauvorhaben, die auf die Unterstützung von Bauhelfern setzen. Sie gewährleistet, dass Bauhelfer bei Unfällen oder Verletzungen während der Arbeit ausreichend abgesichert sind. Die Versicherung trägt nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen, sondern bietet auch finanzielle Unterstützung für den Fall von dauerhaften Invaliditäten oder Todesfällen.

5. Eigenschadenversicherung:

Die Eigenschadenversicherung deckt die Schäden ab, die während der Bauausführung am eigenen Bauwerk entstehen. Dies schließt auch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen durch Dritte mit ein. Mit dieser Versicherung können Bauunternehmen die eigenen finanziellen Interessen schützen und das Risiko von Verlusten minimieren.

6. Baugewährleistungsversicherung:

Die Baugewährleistungsversicherung verlängert die Gewährleistungsfrist über die gesetzliche Frist hinaus. Sie bietet Schutz vor Baumängeln und -schäden, die erst nach der Übergabe des Bauwerks auftreten. Durch diese Versicherung können mögliche spätere Gewährleistungskosten abgedeckt werden.

Fazit:

Die Bauwesenversicherung ist für die Bauindustrie von entscheidender Bedeutung, da sie ein umfassendes Sicherheitsnetz darstellt. Sie schützt Bauunternehmen vor den vielfältigen Risiken, denen sie während der Bauausführung ausgesetzt sind, und ermöglicht ihnen, ihre Projekte mit Zuversicht und finanzieller Sicherheit umzusetzen. Ein unabhängiger österreichischer Versicherungsmakler kann dabei helfen, die maßgeschneiderte Bauwesenversicherung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen eines jeden Bauprojekts gerecht wird. Denn nur mit einem starken Versicherungsschutz kann die Baubranche ihre Rolle als treibende Kraft der Wirtschaft optimal erfüllen.

Wir beraten Sie gerne!
Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team!

Samstag, 22. Juli 2023

Rohbauversicherung

Liebe Bauherren und Gewerbetreibende in Österreich,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es eine spezielle Absicherung für Ihre Bauprojekte gibt!

Bauprojekte sind wertvoll - schützen Sie sie angemessen!

Der Rohbau eines gewerblichen Gebäudes ist eine aufregende Phase, die jedoch auch mit ihren eigenen Herausforderungen und Risiken einhergeht. Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Brände oder Vandalismus können schwerwiegende Schäden an Ihrem Bauprojekt verursachen und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie Ihre Investition angemessen absichern.

Vorteile der Rohbauversicherung:

 Schutz vor unvorhersehbaren Schäden: Die Rohbauversicherung bietet Schutz vor Schäden am Gebäude während der Bauphase. Dies umfasst Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser, und weitere unvorhergesehene Ereignisse.

Sicherung der Finanzierung: Banken und Investoren verlangen oft den Abschluss einer Rohbauversicherung, um Ihre Finanzierung zu sichern. Es ist ein Zeichen der Verantwortung und zeigt, dass Sie die Risiken im Blick haben.

Beruhigendes Gefühl: Mit einer Rohbauversicherung können Sie ruhiger schlafen, denn Sie wissen, dass Ihre Investition geschützt ist. Selbst wenn das Schlimmste passiert, sind Sie finanziell abgesichert.

    Flexibilität: Die Rohbauversicherung kann auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Projekts zugeschnitten werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie den besten Schutz erhalten, der Ihren Anforderungen entspricht.

Für wen ist die Rohbauversicherung geeignet?

Die Rohbauversicherung ist für alle gewerblichen Bauprojekte in Österreich geeignet. Ob Sie ein Bürogebäude, ein Einkaufszentrum, ein Hotel oder eine andere gewerbliche Immobilie bauen - die Rohbauversicherung ist ein Muss, um Ihr Projekt zu schützen.

So erhalten Sie Ihre Rohbauversicherung:

Der Abschluss einer Rohbauversicherung ist einfach und unkompliziert. Machen Sie sich mit uns einen Termin zu diesen Thema aus! Wir beraten Sie durch den Prozess und helfen Ihnen, den besten Schutz für Ihr Bauprojekt zu finden.

Fazit:

Die Rohbauversicherung für gewerbliche Gebäude in Österreich ist eine unverzichtbare Absicherung für alle Bauherren und Gewerbetreibende. Sie schützt Ihre Investition vor unvorhersehbaren Ereignissen und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um Ihr Bauprojekt erfolgreich abzuschließen.

Sichern Sie sich noch heute Ihre Rohbauversicherung und bauen Sie mit Vertrauen!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler

Montag, 31. Juli 2023

Photovoltaik-Trend ungebrochen? Wichtig ist die richtige Versicherung!

Begonnen hat der Trend zur Photovoltaikanlage bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, denn bereits 2021 gab es einen Zuwachs an Leistung im Vergleich zu 2020 von 739.700 Kilowatt. Dass der Boom anhält, ist wohl dem gestiegenen Bewusstsein in puncto Nachhaltigkeit zu verdanken, sowie den Krisen des letzten Jahres.

Haben auch Sie in eine Photovoltaikanlage investiert, bzw. planen eine Anschaffung? Hier einige Punkte, die es rund um die Versicherung der Anlage zu beachten gibt.

Eigenheimversicherung überprüfen

Nicht in allen Verträgen ist die Photovoltaikanlage im Rahmen der Elementarsparten (Feuer, Sturm, Leitungswasser) automatisch versichert. Es gilt zu überprüfen, ob die Anlage mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen und ob die Versicherungssumme eventuell angepasst werden muss.

Bei manchen Versicherungen ist die Photovoltaik nur mitversichert, wenn diese als Gebäudeinstallation umgesetzt wurde, die Anlage also direkt am Gebäude befestigt ist.

Schutz für neue Technologien

Wir empfehlen, die Photovoltaikanlage zumindest gegen folgende Gefahren zu schützen:

*Brand (im Ernstfall der kostspieligste Schaden)

*Blitzschlag (direkt und indirekt)

*Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost- und Wasserschäden, Überschwemmung

*Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit

*Überstrom/Überspannung, Kurzschluss

*Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler

*Vandalismus, Diebstahl

Bei größeren Anlagen empfiehlt es sich, zusätzlich über eine Ertragsausfallversicherung nachzudenken, die Ersatz leistet, wenn aufgrund eines Schadens das Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist.

 Versicherungsschutz anpassen

Photovoltaikanlagen sind neben der Sonne auch Wind und Wetter ausgeliefert und müssen vielen Einflüssen standhalten. Die Anlagen werden zwar mit diesen Anforderungen im Hinterkopf konstruiert und dementsprechend robust gebaut, Schäden können allerdings immer auftreten und das kann mitunter teuer werden.

 Ob die Photovoltaikanlage in der bestehenden Eigenheimversicherung bereits ausreichend mitversichert ist, über einen Zusatzbaustein integriert werden kann oder ob ein eigener separater Vertrag die sinnvollste Lösung ist, lässt sich klären, sobald wir Ihren Bedarf kennen.

I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

 

Donnerstag, 15. Juni 2023

Sommer, Sonne, Poolversicherung.

Ob Whirlpool, Swimmingpool oder Schwimmteich – unsere erste und wichtigste Frage zielt auf die Bauart des Objekts ab. Man unterscheidet vor allem zwischen festverbauten und freistehenden Pools.

Unter festverbaut versteht der Versicherer Poolanlagen, die zumindest zur Hälfte im Erdreich versenkt sind. Teilweise werden auch 2/3 vorgeschrieben. Hier empfehlen wir den Pool über die Wohngebäudeversicherung mit zu versichern. So sind allfällige, definierte Schäden durch Sturm, Hagel und Feuer abgedeckt.

Freistehende Swimming- oder Whirlpools, sprich alle übrigen Pools, können in die Haushaltsversicherung integriert werden. Achtung, das bedeutet, dass die Versicherungssumme des Hausrats dementsprechend angepasst werden muss.

Und das Poolzubehör? Ist das auch versichert?

Nein, das ist extra zu bewerten. Grob gesagt besteht aus der Sicht des Versicherers das Poolzubehör aus der Poolabdeckung und der Schwimmbadtechnik.

Die Poolabdeckung kann entweder mit der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung versichert werden. Diejenigen die Eigentümer des Grundstücks sind auf dem die Poolanlage steht wählen die Eigenheimversicherung. Mieter und Pächter wählen die Haushaltsversicherung. Beachten Sie auch, dass Poolabdeckungen aus Glas, als einzige, in der Sparte Glasbruch versichert werden.

Der Begriff Schwimmbadtechnik ist umfassend. Gemeint sind damit Leitungen, Filter-, Umwälzungs- und Gegenstromanlagen, etc. Für diese gibt es selbstredend die Schwimmbadtechnikversicherung (auch „Maschinenbruchversicherung“ genannt).

Sie sind am Ende des Artikels angekommen und somit bestens für Ihr persönliches Vorhaben vorinformiert. Die explizit auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungsvariante erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsmakler.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein sorgenfreies Schwimmvergnügen!

Ihr IRH Tschrepitsch Versicherungsmakler (etc.)

Sonntag, 4. Juni 2023

Schäden nach Waschstraße

Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von Schäden in Waschstraßen unterschieden werden: Schäden, die die Waschstraße am Auto verursacht und Schäden, die das Auto an der Waschstraße verursacht.

Für Schäden am Auto, die durch eine Fehlfunktion der Anlage entstanden sind, gilt für den Betreiber eine Beweislastumkehr für Schadenersatzforderungen. Er muss demnach beweisen, dass der Schaden nicht durch die Waschstraße verursacht wurde. Dies ergibt sich aus dem Werkvertrag, den Sie durch Wählen und Bezahlen des Waschgangs, mit dem Betreiber abgeschlossen haben. Wir raten Ihnen unmittelbar Fotos vom Schaden zu machen sowie, wenn vorhanden, die beschädigten Teile zu behalten und Kontaktdaten mit Zeugen auszutauschen.

Allerdings befindet sich in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jedem Waschstraßen-Besuch die Antenne Ihres Autos, wenn möglich abzuschrauben und Ihre Spiegel einzuklappen.

Schäden, die Sie mit Ihrem Auto an der Waschstraße verursachen, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Schäden, die durch diesen Umstand an Ihrem Auto entstehen, können selbstverständlich nicht beim Anlagen-Betreuer geltend gemacht werden. Um für diesen Fall abgesichert zu sein würden wir Ihnen den Abschluss einer Kaskoversicherung nahe legen.

Wir beraten Sie gerne

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Donnerstag, 20. April 2023

Wasseraustritt über defekte Silikonfugen – „Streitfall zu Leitungswasserversicherung – Silikonfugen“

Im August letzten Jahres entschied der Oberste Gerichtshof in einem Streitfall gegen einen Versicherungsnehmer, in dem er sich mit der Thematik einer nicht fachgerecht installierten Duschtasse (und Duschtrennwand) und der damit einhergehenden Verfugung der angrenzenden Leisten, beschäftigte.

Grundsätzlich wurde bisher von Seiten des Versicherers der Folgeschaden, welche durch Austreten von Leitungswasser, entstanden ist (beispielsweise am angrenzenden oder darunterliegendem Mauerwerk) bezahlt. Mit dem am 24.08.2022 ergangenen OGH-Urteil (7Ob135/22m) wurde eine relevante Entscheidung getroffen. In dem besagten Fall ist festgestellt worden, dass für den Austritt von Leitungswasser im Zwischenbereich von Duschtrennwand und Fliesen keine Deckung besteht, weil es sich hier nicht um eine „an das Rohrsystem angeschlossene Einrichtung handelt“ (verdb vom 06.09.2023) . Wäre im Gegensatz Wasser direkt aus der Duschtasse ausgetreten (hier ist selbstredend nicht das allgemeine Spritzwasser gemeint), ist Versicherungsschutz für Schäden durch das ausgetretene Wasser gegeben.

Aktuell lehnt ein Großteil der österreichischen Versicherer nunmehr ableitend vom hierbei kommentierten OGH-Urteil (7Ob135/22m) die Deckung auch für austretendes Leitungswasser über defekte Silikonfugen (z.B. zwischen Duschtassen-Badewannen und Fliesen) ab. Da solche Schadenfälle in der Praxis sehr häufig auftreten, haben wir mit unseren Partnerversicherern hierzu Spezialklauseln vereinbart, in welcher für Folgeschäden wegen etwaig über eine undichte Silikonfuge austretendes Leitungswasser, Versicherungsschutz besteht.  

OGH-Urteil (7Ob135/22m): RIS-Link

Aufgrund unseres ständigen Monitorings werden Spezialfälle, Deckungslücken, Ausschlüsse u. ä. erkannt, demzufolge Produkte angepasst und somit sind Silikonfugen bei uns ab sofort mitversicherbar.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in diesen und anderen Spezialfällen fachgerecht beraten können.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler GmbH

Freitag, 26. Mai 2023

Ist Ihre Baustelle sicher?

Als sogenannter Bauherr trägt man sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Verantwortung bei Durchführung von Bauprojekten. Durchführendes Organ kann sowohl eine juristische, als auch natürliche Person sein. Da bei gewissen Versicherungsfällen, der Bauherr haftet, empfehlen wir den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Aus einer Gefahrensicht können schon auch nur brachliegenden Grundstücke Risiken darstellen. Die Abwälzung gewisser Haftungsbereiche auf die Haftpflichtversicherung des Bauherrn, trägt dem Bauherren die Rechnung, wenn es zu Personen-, Sach- oder bzw. daraus resultierenden Vermögensschäden kommt. Wie bei klassischen Haftpflichtversicherungen auch, wehrt diese auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab, quasi als passiver oder indirekter Rechtsschutz.

Bei größeren Bauvorhaben sind verschiedene Baufirmen, Architekten und Facharbeiter am Werk. Zwar können sich im Schadenfall auch Haftungen auf einzelne Akteure im Bauvorhaben erstrecken, jedoch können sich Verantwortungsbereiche überschneiden und Kausalitäten in Haftungsfragen überschneiden.

Das Tragen von eigenen Schäden existiert bei einer Versicherung für Dritte per se nicht. Insofern sollte auch über eine Bauvorhaben auch über Rohbau-  und Bauwesenversicherungen nachgedacht werden. Was diese genau sind und abdecken, erfahren sie im nächsten Teil unserer Serie.

 

Wir beraten Sie gerne.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

 

Samstag, 8. April 2023

Mauer-Risse durch Erdbeben versicherbar?

Das Erdbeben letzten Sonntag in Kärnten hat bei vielen Privatpersonen sowie Unternehmern die Frage aufgeworfen, ob und in wie fern sie bzw ihr Betrieb gegen Naturkatastrophen versichert sind.

Die gängigsten Schäden die entstehen, wie Sturm- und Feuerschäden, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch und ähnliches, sind grundsätzlich in Ihrer Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt. Diese werden Elementarschäden genannt. Die Deckung außergewöhnlicher Naturkatastrophen, worunter sowohl Erdbeben als auch Lawinen fallen, unterscheidet sich maßgeblich von Versicherer zu Versicherer. Hier gilt jeweils, dass das Risiko zwar versicherbar ist, dies jedoch lediglich bis zu einer bestimmten Summe, die niedriger ausfällt, als die Summe, die Sie zum Beispiel in Ihrer Eigenheimversicherung finden würden. Die Versicherungssumme befindet sich meist in einem Rahmen von ca. 3.500€ bis zu 30.000€.

Daher empfehlen wir Ihnen Ihre Eigenheimpolizze überprüfen und gegebenenfalls an Ihre aktuellen Lebenssituation anpassen zu lassen.

Als Unternehmer steht Ihnen die Möglichkeit offen mittels Betriebs- oder Industriebündelversicherung eine Extended Coverage (EC) und somit eine erweiterte Naturgefahren-Katastrophendeckung (auch NATKAT-Deckung genannt) abzuschließen.

Ob Privatperson oder Unternehmer, wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Team

Freitag, 24. März 2023

Wallboxen in Mehrparteienhäuser

Der Markt für Elektroautos boomt. Laut Informationen der Wien Energie sind zurzeit über 115.000 elektrisch betriebene Autos in Österreich zugelassen. Darauf kommen rund 14.900 öffentliche Ladeanbindungen- und Stationen, welche mit stetiger Nachfrage an E-Autos wie Pilze aus dem Boden schießen.

Dahingehend überlegen einige Hausbesitzer auch, eigene, oft so genannte „Wallboxen“, im Eigenheim zu installieren. Was bei einem Einfamilienhaus in der Handhabung und Versicherung oft einfach zu lösen ist, gestaltet sich schwieriger bei großen Wohngebäuden und Zinshäusern.

Hier gilt es mit dem jeweiligen Versicherer abzuklären wie diese versichert wird, welche Versicherungssumme angepasst werden und auch welche Gefahren angezeigt werden müssen.

Grundsätzlich handhaben hier einige Versicherer den Einschluss über die Gesamtversicherungssumme des Gebäudes, aber nur soweit die Ladestation im Eigentum des Versicherungsnehmers ist. Installiert ein Mieter beispielsweise eine eigene Wallbox, muss dieser sich auch um die entsprechende Anzeige und Mitversicherung bei seiner persönlichen Versicherung kümmern. In diesem Fall würde bei einem Schaden die Gebäudeversicherung aussteigen.

Wir müssen also festhalten, dass nicht nur das versichern per se wichtig, sondern davor auch die Besitzverhältnisse abgeklärt werden müssen. - Jedoch haben wir bei einigen Versicherern die Möglichkeit, eine Sondervereinbarung abzuschließen, welche die im Gebäude befindlichen E-Ladestationen auch dann versichert, wenn sich diese nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden. Dieser Versicherungsschutz gilt dann subsidiär, das heißt, dass der Versicherer nur dann eine Leistung erbringt, sofern aus anderen Versicherungsverträgen keine Entschädigung verlangt werden kann.

Wir halten Sie am Laufenden und beraten Sie gerne.

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Samstag, 25. Februar 2023

Umsatzsteuerbehandlung im Schadensfall - Wohgebäudeversicherung

Wohnungseigentümer in WEGs, die von einer Hausverwaltung vertreten werden, sind grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass die Hausverwaltung die Vorsteuer beim Finanzamt mittels Vorsteuerabzug geltend machen darf. Folglich ersetzt die Versicherung im Schadensfall auch nur den Nettorechnungsbetrag. 

Wenn jedoch einer der Wohnungseigentümer nicht im vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt ist (wie das zum Beispiel bei unecht steuerbefreiten Mietern der Fall ist) ersetzt die Versicherung trotzdem nur den Nettorechnungsbetrag.

Zur Veranschaulichung des Problems soll folgendes Beispiel dienen:

Ein Haus besteht aus 4 Wohneinheiten. Alle Wohneinheiten sind gleich groß und gehören 4 Wohnungseigentümern. 3 Wohnungseigentümer sind vorsteuerabzugsberechtigt, einer ist unecht steuerbefreit. 

Im gesamten Stiegenhaus entsteht ein Schaden in Höhe von netto EUR 500.000,- und brutto EUR 580.000,-

Die Umsatzsteuer ergibt sich aus der Differenz und beträgt somit EUR 80.000,-

Die Versicherung ersetzt nur den Nettorechnungsbetrag von EUR 500.000,-. Am Finanzamt kann die Hausverwaltung jedoch nur EUR 60.000,- geltend machen (75% der Umsatzsteuer), weil einer der Wohnungseigentümer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Somit bleiben EUR 20.000,- aus.

Für den Anteil des Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten kann die Hausverwaltung haften!

Um diesem Problem entgegenzuwirken braucht es eine ausführliche und kompetente Beratung. Gerald Tschrepitsch und sein Team nehmen sich gerne persönlich für Sie Zeit.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Freitag, 17. Februar 2023

Rechtsschutz – Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten, ein unangenehmes Thema an welchem man oftmals nicht vorbeikommt.

Die Aufteilung eines Erbes – vom Erblasser meist schon zu Lebzeiten eingeleitet – führt für betroffene Erben nicht selten zu der Ansicht, benachteiligt worden zu sein.

Im Falle von auftretenden Ungereimtheiten scheitert die verbindliche Prüfung des Erbanspruches sehr oft an den finanziellen Ressourcen des Erbberechtigten, um in so einem Falle einen spezialisierten Juristen, Notar oder Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

Eine private Rechtsschutzversicherung mit dem inkludierten Baustein „Erb- und Familienrecht“ kann Sie im Falle einer ohnehin schon unangenehmen Auseinandersetzung, betreffend Ihres Erbanspruches, finanziell absichern. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, den maximalen Anspruch auf das Erbe gerichtlich durchzusetzen.

So werden bei unterschiedlichen Tarifen und Versicherern beispielsweise auch Kosten für eine außergerichtliche Mediation beglichen, um so eventuell auch einen unangenehmen Rechtstreit innerhalb der Familie vermeiden zu können. Weiters bieten Versicherer neben dem „Erb- und Familienrechtsschutz“ auch Bausteine wie „Patientenverfügungs- und Testamentsrechtschutz“ an. Hier sind die rechtliche Beratung und die Unterstützung bei der Verfassung einer Vorsorgevollmacht, eines Testaments oder einer Erklärung für eine Erwachsenenvertretung inkludiert. Einige Versicherer bieten auch niederschwellige Vorlagen an, um diese so gut wie möglich selber gestalten zu können bzw. nachträglich von Spezialisten prüfen zu lassen. Zusätzlich zur Erstellung zahlen einige Versicherer auch die offizielle Registrierung eines solchen Dokumentes.

Wie Sie sehen können, ist mit der Gestaltung zur Vorbeugung von Streitigkeiten im „Erb- und Familienrecht“ mit einer dementsprechenden Rechtschutzversicherung, ein wichtiger Teil abgesichert. Obwohl oder gerade weil das Thema an sich oft etwas unangenehm oder zu persönlich scheint, wäre es nicht unerheblich wichtig, wenn man sich rechtzeitig darum kümmert.

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Team

Samstag, 28. Januar 2023

Versicherungsschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden

Versicherungen für denkmalgeschützte und sakrale Gebäude in Österreich gestalten sich oft schwieriger als bei konventionellen Gebäuden.

Hier bedarf es nach Spezialversicherungen, Formeln und Versicherungskonzepten, welche sowohl die Größe,

als auch die Dachfläche, enthaltene Kunstgegenstände und die Höhe der maximalen Entschädigungssumme im Schadensfall abdecken.

Anders als in anderen (europäischen) Staaten werden in Österreich sensible, sakrale und denkmalgeschützte Gebäude

bei verschiedenen Versicherern mit Spezialkonzepten eingedeckt und gegen Elementarschäden versichert.

Wichtig in der Betrachtung des Gesamtversicherungskonzeptes sind nicht nur die oben beschriebenen Faktoren,

wie die Größe oder der mögliche Restaurierungsaufwand im Schadensfall, sondern auch die Fachmeinung

verschiedener Experten und Sachverständige zu (Brand-)Schutzvorkehrungen oder Abgrenzungen in Haftpflichtschäden.

Anders als vielleicht im ersten Moment gedacht, sind nicht nur bekannte historische bzw. antike und sakrale Gebäude,

wie Kirchen u. ä. vom Denkmalschutz betroffen, sondern auch oft, vergleichsmäßig „einfachere“ Risiken, wie ältere (zweckentbundene) Wohngebäude..

Ist dies der Fall, da beispielsweise gewisse Gebäudebestandteile vom Denkmalschutz betroffen sind, bedarf es oft einer

gesonderten und speziellen Sachverständigenbegutachtung und einem Einschluss der sich daraus ergebenden Mehrgefahren in ein spezielles Versicherungskonzept.

Aufgrund unserer Spezialisierung im WEG-, Zinshaus- bzw. Wohn- und Gewerbegebäudebereich jeglicher Art,

unterhalten wir nicht nur ein eigenes Team für jene Aufgabenbereiche, sondern bieten auch Gesamt- und Speziallösungen für komplexere und denkmalgeschützte Liegenschaften an!

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler 

Samstag, 4. Februar 2023

Dachlawinen, Schneewechte und Eiszapfen

Haftungsfragen zu Schnee, Eiszapfen oder gar Schneewechten welche sich von Dächern lösen, sind oft nicht so einfach zu beantworten, wie anfänglich vielleicht angenommen. Steigende Temperaturen aber auch größere Schneemassen können eine Ursache für fast schon vorprogrammierte Schäden sein.

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass Hauseigentümer oder die mit den Angelegenheiten betraute Hausverwaltung dafür Sorge zu tragen hat, besagte Gefahren zu entfernen, sodass niemand zu Schaden kommt. Die oft gesehenen und aufgestellten Lawinenwarnstangen, welche an der Hausfassade befestigt werden, reichen für eine Befreiung von einer Haftung nicht aus. Kommt es zu einem Schaden, verweist der Hausbesitzer- oder -verwalter auf seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder auf die versäumte Räumpflicht jenes Unternehmens, welches mit den Instandhaltungs- und Räumungspflichten beauftragt wurde.

Für an gefährlichen Stellen geparkte Fahrzeuge kann dem Besitzer des Autos ein Mitverschulden attestiert werden, welcher daraufhin einen Teil des Schadens selber zahlen muss. Passanten und Fußgänger sollten auf offensichtliche Signale wie begrenzt feuchte Stellen, Schneerieseln oder Tropfen achten. Da allerdings ein grobes Ausweichen, wie beispielsweise auf die Straße, oft nicht zumutbar sein kann, wird die Versicherung wahrscheinlich nur in äußerst seltenen Fällen dem Geschädigten ein Mitverschulden anlasten können.

Besteht für ein geschädigtes Fahrzeug  eine Kasko-Versicherung mit entsprechenden Einschlüssen, sollten von Dachlawinen betroffene Personen dennoch auf jeden Fall mit dem Hauseigentümer Kontakt aufnehmen. Haben die Hausverwalter keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können sich Schadenersatzansprüche (insbesondere im Personenbereich) schnell in eine Kostenlawine umwandeln, welche sich unter anderem existenzbedrohend auswirken könnte.

Mit unserer Expertise und Risikoanalysemöglichkeiten können wir Sie als Versicherungsmakler über verschiedene Absicherungsmöglichkeiten der genannten Gefahren kostenlos informieren.

Wir beraten Sie gerne!

Ihr I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.