Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte tragen eine hohe persönliche Verantwortung. Schon kleine Fehler in Organisation, Management oder Entscheidungsprozessen können zu enormen Haftungsansprüchen führen – oft mit privatem Vermögen. Eine D&O-Versicherung schützt Organpersonen vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Die D&O-Versicherung bietet persönlichen Haftpflichtschutz für Management- und Leitungsorgane. Typische Deckungsinhalte:
Deckung für finanzielle Nachteile, die durch:
Die Prämie der D&O-Versicherung hängt ab von:
Fehlerhafte Investitionsentscheidung: Ein Geschäftsführer trifft eine unvorteilhafte Investitionsentscheidung, die dem Unternehmen hohe Vermögensschäden verursacht. Das Unternehmen stellt Regress – die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr und Schadenersatz.
Verzug in der Meldung von wirtschaftlichen Problemen: Ein Vorstandsmitglied meldet wirtschaftliche Schwierigkeiten zu spät an Aufsichtsorgane. Der daraus entstehende Finanzschaden führt zu Ansprüchen gegen die handelnden Personen – abgesichert über die D&O.
Verstoß gegen Compliance-Pflichten: Ein leitender Angestellter verletzt interne Compliance-Regeln, wodurch eine Vertragsstrafe gegenüber einem Geschäftspartner entsteht. Die D&O-Versicherung übernimmt die persönliche Haftung sowie die rechtliche Abwehr.
Warum Sie Ihre D&O-Versicherung über uns abschließen sollten
Als ungebundener Versicherungsmakler prüfen wir für Sie den gesamten Markt, finden die passende Deckung und stehen Ihnen auch im Schadensfall – bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen – zuverlässig zur Seite. Seit 1978 profitieren unsere Kunden von unabhängiger Beratung, fachlicher Erfahrung und der Sicherheit unserer eigenen Berufshaftpflicht.
Sie möchten Ihre bestehende Polizze prüfen lassen oder sich neu absichern? Kontaktieren Sie uns:
WERTvoll•verSICHERN – mit der I R H Tschrepitsch Gruppe.
Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, leitende Angestellte und weitere Organpersonen – je nach Vereinbarung.
Nicht versichert sind vorsätzliche Rechtsverstöße, persönliche Bereicherung oder bekannte Pflichtverletzungen, die bewusst verschwiegen wurden.
Ja – D&O-Versicherungen gelten auch für Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Kommunen (Gemeinden) und sonstige juristische Personen.
Ein Versicherungsagent arbeitet im Auftrag einer oder weniger Gesellschaften. Ein Makler hingegen ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln, hat Zugriff auf den gesamten Markt und muss bei Beratungsfehlern haften.
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!