Zulassungsstelle in Wien

Obere Donaustraße 71, 1020 Wien

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

(jeweils durchgehend geöffnet!)

KFZ-Anmeldung

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Genehmigungsnachweis
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC Papier
  • Versicherungsbestätigung – kurz auch VB genannt
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Zusätzlich zu beachten:

  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Gültiger §57a Prüfgutachten“ Pickerl“
  • Vollmacht (sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen wollen)
  • Bei juristischen Personen: Firmenbuchauszug und oder Gewerberegisterauszug (GISA)

KFZ-Abmeldung

  • Genehmigungsnachweis
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC Papier
  • Kennzeichentafel(n) – auch rote Kennzeichen (zB von Fahrradträgern)
  • Zulassungsscheine (beide Teile) – Wenn vorhanden „Scheckkarte“ nicht vergessen!!!
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen wollen) oder
  • Kaufvertrag – (mit diesem ist der neue Besitzer/Erwerber auch berechtigt)

 

Zusätzlich zu beachten:

  • Im Todesfall: Bestätigung vom Notar mittels Einantwortungsurkunde (Verlassenschaft)
  • Leasingfahrzeuge: Bestätigung von der Leasinggesellschaft – Eigentumsübertrag oder Löschung

KFZ- "ummelden"

Eine „Ummeldung“ gibt es bei der Zulassungsstelle offiziell nicht. Gemeint ist damit immer eine Abmeldung und neue Anmeldung – etwa bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder wenn das Auto den Besitzer wechselt, z. B. von der Mutter aufs Kind.

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Genehmigungsnachweis (einer der folgenden):
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigungsbescheid oder
    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
  • Versicherungsbestätigung – kurz auch VB genannt
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsscheine (beide Teile) – Wenn vorhanden „Scheckkarte“ nicht vergessen!!!
  • Kennzeichentafel(n) – auch rote Kennzeichen (zB von Fahrradträgern)
  • Vollmacht (sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen wollen) oder
  • Kaufvertrag – (mit diesem ist der neue Besitzer/Erwerber auch berechtigt)

 

Zusätzlich zu beachten:

  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Gültiger §57a Prüfgutachten“ Pickerl“
  • Vollmacht (sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen wollen)
  • Bei juristischen Personen: Firmenbuchauszug und oder Gewerberegisterauszug (GISA)
  • Im Todesfall: Bestätigung vom Notar mittels Einantwortungsurkunde (Verlassenschaft)
  • Leasingfahrzeuge: Bestätigung von der Leasinggesellschaft – Eigentumsübertrag oder Löschung

Kontakt und Anfahrt

Die Kombination von günstigen Kfz-Tarifen und die Durchführung der behördlichen Zulassung Ihres Fahrzeuges in unseren eigenen vier Wänden ist eine weitere qualitative Verbesserung unserer Dienstleistung!

In diesem Sinne freuen wir uns schon, Sie demnächst in unserem Büro mit Zulassungsstelle begrüßen zu können.

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