Firmen-Rechtsschutzversicherung – Ihr Rückhalt bei juristischen Auseinandersetzungen im Unternehmen

Warum eine Firmen-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist

Im Unternehmensalltag können rechtliche Konflikte schnell auftauchen – Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden können hohe Kosten verursachen und wichtige Ressourcen binden. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den Folgen von Streitfällen und sichert Handlungsfähigkeit und Liquidität.

Was die Firmen-Rechtsschutzversicherung abdeckt

Die Firmen-Rechtsschutzversicherung enthält mehrere Bausteine, die je nach Branche und Bedarf kombiniert werden können:

Vertrags- und Schadenersatz-Rechtsschutz

Schutz bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, Gewährleistung, Schadenersatz­ansprüchen gegenüber Dritten oder durch Dritte.

Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz

Absicherung bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, z. B. Mitarbeiterkündigungen, Diskriminierung, Betriebsvereinbarungen, Sozial­versicherungs­streitigkeiten.

Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz

Deckung bei Verfahren gegenüber Behörden: z. B. Prüfungen, Verwaltungsstrafen, Steuerstreitigkeiten.

Versicherungs- streitigkeiten

Absicherung in Fällen von Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften zu Versicherungsverträgen oder sich daraus ergebenden Leistungs- bzw. Schadensfällen. 

Firmen Kfz-Rechtsschutz

Abdeckung von rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihren Firmenfahrzeugen (Flotte):

wie zB:

  • Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
  • Versicherungsstreitigkeiten (zB Totalschadensabrechnung aus der Kaskoversicherung)
  • Rechtsstreit mit der Reparaturwerkstätte
  • Rechtsstreit aus dem Kaufvertrag (Achtung: Sondervereinbarung notwendig!)
  • Rechtsstreit mit der Leasing- Finanzierungsgesellschaft

Wie die Prämie berechnet wird

Die Prämie hängt ab von:
• Branche, Größe und Jahres­umsatz des Unternehmens
• Anzahl der Mitarbeiter und Verträge
• Risikoprofil (z. B. Handel, Bau, Dienstleistung)
• Umfang der gewünschten Bausteine
• Höhe der Deckungssummen und Selbstbehalte

Beispiele aus der Praxis

Lieferantenstreitigkeit: Ein Handelsunternehmen wird mit Gewährleistungs­forderungen konfrontiert. Der Vertrags- und Schadenersatz-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten.

Mitarbeiterkündigung: Ein Dienstleistungsunternehmen sieht sich mit einer Klage eines ehemaligen Mitarbeiters konfrontiert. Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz übernimmt Kosten und Abwehr.

Behördenverfahren: Ein produzierender Betrieb wird im Rahmen einer Umweltprüfung angehalten, hohe administrative Strafen zu zahlen. Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift mit Rechtsschutzdeckung.

Warum Sie Ihre Firmen-Rechtsschutzversicherung über uns abschließen sollten

Als ungebundener Versicherungsmakler prüfen wir für Sie den gesamten Markt, finden die passende Deckung und stehen Ihnen auch im Schadensfall – bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen – zuverlässig zur Seite. Seit 1978 profitieren unsere Kunden von unabhängiger Beratung, fachlicher Erfahrung und der Sicherheit unserer eigenen Berufshaftpflicht.

Sie möchten Ihre bestehende Polizze prüfen lassen oder sich neu absichern? Kontaktieren Sie uns:

WERTvollverSICHERN – mit der I R H Tschrepitsch Gruppe.

FAQ

Vertrags- und Schadenersatz­streitigkeiten, Arbeits- und Sozialgerichtsklagen, Steuer- und Verwaltungs­verfahren.

Ja – je nach Tarif können grenzüberschreitende Verfahren oder Ausland­saktivitäten einbezogen sein. Überwiegend gelten aufgrund der unterschiedlichen, rechtlichen, internationalen Landes-Gesetzeslagen der Großteil der Rechtsschutzversicherungsdeckungen aber lediglich national oder maximal für den sogenannten „D-A-CH Raum“ (Österreich, Deutschland, Schweiz).

Ja – in der Regel werden Unternehmen und sämtliche leitenden Mitarbeiter als versicherte Personen innerhalb des Betriebes eingeschlossen. Der Einschluss des gesamten Privatbereiches bleibt lediglich den Geschäftsinhabern und/oder Geschäftsführern vorbehalten.  

Ein Versicherungsagent arbeitet im Auftrag einer oder weniger Gesellschaften. Ein Makler hingegen ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln, hat Zugriff auf den gesamten Markt und muss bei Beratungs­fehlern haften.

Eine Online-Plattform liefert standardisierte Vergleiche – ein Makler bietet individuelle Beratung. Wir berücksichtigen Ihr Unternehmen, Ihre Risiken, bestehende Polizzen und mögliche Deckungslücken und übernehmen die gesamte Kommunikation – auch im Schadensfall.

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