D&O-Versicherung – Schutz für Geschäftsführer, Vorstände & Entscheidungsträger

Warum eine D&O-Versicherung unverzichtbar ist

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte tragen eine hohe persönliche Verantwortung. Schon kleine Fehler in Organisation, Management oder Entscheidungsprozessen können zu enormen Haftungsansprüchen führen – oft mit privatem Vermögen. Eine D&O-Versicherung schützt Organpersonen vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Was die D&O-Versicherung abdeckt

Die D&O-Versicherung bietet persönlichen Haftpflichtschutz für Management- und Leitungsorgane. Typische Deckungsinhalte:

Persönliche Haftpflicht für Organe (Personen)

  • Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte
  • Prokuristen, leitende Angestellte, Stiftungsräte
  • Haftung für Pflichtverletzungen und Fehlentscheidungen

Vermögensschäden

Deckung für finanzielle Nachteile, die durch:

  • Fehlentscheidungen
  • Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Managementfehler
  • verspätete Entscheidungen oder Unterlassungen entstehen.

Abwehr von Ansprüchen

  • Rechtsbeistand
  • Gutachter, Experten
  • Prozess- und Verteidigungskosten

Erweiterbare Bausteine

  • Innenhaftung (Ansprüche des eigenen Unternehmens). Sollte unserer Empfehlung nach obligatorisch sein).
  • Außenhaftung (Ansprüche Dritter)
  • Strafrechtsschutz
  • Anstellungsvertragsrechtliche Streitigkeiten
  • U-Haft-Package

Wie die Prämie berechnet wird

Die Prämie der D&O-Versicherung hängt ab von:

  • Branche und Unternehmensgröße
  • Jahresumsatz und Bilanzstruktur
  • Anzahl der versicherten Personen
  • Schadenhistorie
  • gewünschter Versicherungssumme
  • Zusatzbausteinen wie Strafrechtsschutz oder erweiterte Haftpflichtmodule.

Beispiele aus der Praxis

Fehlerhafte Investitionsentscheidung: Ein Geschäftsführer trifft eine unvorteilhafte Investitionsentscheidung, die dem Unternehmen hohe Vermögensschäden verursacht. Das Unternehmen stellt Regress – die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr und Schadenersatz.

Verzug in der Meldung von wirtschaftlichen Problemen: Ein Vorstandsmitglied meldet wirtschaftliche Schwierigkeiten zu spät an Aufsichtsorgane. Der daraus entstehende Finanzschaden führt zu Ansprüchen gegen die handelnden Personen – abgesichert über die D&O.

Verstoß gegen Compliance-Pflichten: Ein leitender Angestellter verletzt interne Compliance-Regeln, wodurch eine Vertragsstrafe gegenüber einem Geschäftspartner entsteht. Die D&O-Versicherung übernimmt die persönliche Haftung sowie die rechtliche Abwehr.

Warum Sie Ihre D&O-Versicherung über uns abschließen sollten

Als ungebundener Versicherungsmakler prüfen wir für Sie den gesamten Markt, finden die passende Deckung und stehen Ihnen auch im Schadensfall – bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen – zuverlässig zur Seite. Seit 1978 profitieren unsere Kunden von unabhängiger Beratung, fachlicher Erfahrung und der Sicherheit unserer eigenen Berufshaftpflicht.

Sie möchten Ihre bestehende Polizze prüfen lassen oder sich neu absichern? Kontaktieren Sie uns:

WERTvollverSICHERN – mit der I R H Tschrepitsch Gruppe.

FAQ

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, leitende Angestellte und weitere Organpersonen – je nach Vereinbarung.

Nicht versichert sind vorsätzliche Rechtsverstöße, persönliche Bereicherung oder bekannte Pflichtverletzungen, die bewusst verschwiegen wurden.

Ja – D&O-Versicherungen gelten auch für Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Kommunen (Gemeinden) und sonstige juristische Personen.

Ein Versicherungsagent arbeitet im Auftrag einer oder weniger Gesellschaften. Ein Makler hingegen ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln, hat Zugriff auf den gesamten Markt und muss bei Beratungsfehlern haften.

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