Sie finden hier Informationen über folgende Bereiche: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Kfz-Rechtsschutzversicherung, Kfz-Insassenunfallversicherung.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein von Ihnen verursachter Schaden vom Versicherer an den Geschädigten bezahlt. Die Versicherung schützt Sie auch vor Forderungen, die ungerechtfertigt an Sie gestellt werden.
Schäden die Sie selbst erleiden sind in der Haftpflichtversicherung nie versichert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ist eine Pflichtversicherung. Ohne eine Versicherungsbestätigung (die hat Ihr Makler für Sie), können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden.
Aufgrund der schweren Vergleichbarkeit dieses Produktes und der stetigen Veränderung des Marktes, sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen, denn nicht immer ist das billigste Angebot auch das Beste.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Sie bietet finanziellen Schutz bei Reparatur, völligem Verlust oder Totalschaden.
Es werden die verschiedensten Varianten mit unterschiedlichen Deckungen angeboten.
Aufgrund der schweren Vergleichbarkeit dieses Produktes und der stetigen Veränderung des Marktes, sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen, denn nicht immer ist das billigste Angebot auch das Beste.
Wenn Sie selbst geschädigt wurden und Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen wollen, dann hilft Ihnen die richtige Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung verhindert, dass Sie in strittigen Fällen nicht klein beigeben müssen.
Es gibt verschiedenste Einschlussmöglichkeiten. Eine individuelle Beratung ist unumgänglich.
Die Insassenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung die auf die Benützung Ihres KFZ beschränkt ist, d.h. ein Unfall in Ihrer Freizeit z.B. beim Tennisspielen ist nicht versichert.
Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Insassenunfallversicherung für Sie und die berechtigten Insassen.
Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte sind so hoch, dass oft auf die Durchsetzung der eigenen Forderungen verzichtet werden muss.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Falles nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr Recht verzichten müssen.
Es können verschiedenste Varianten abgeschlossen werden, deswegen ist eine individuelle Beratung unumgänglich.
Fahrzeug Rechtsschutz, Fahrzeug-Vertrags Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich, Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Rechtsschutz für Erb- und Familienrecht und Vorsatzdelikte.
Die Rechtsschutzversicherung deckt nur Streitigkeiten, die während der Laufzeit des Vertrages entstehen.
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Sachen (inkl. Tapeten, Verfliesungen Fußböden und dgl.), die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen.
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung. Schäden durch Austreten von Leitungswasser. Haftpflichtversicherung.
Sie sollten darauf achten, dass folgende Dinge berücksichtigt werden: Generelle Neuwertentschädigung, Verzicht des Verwandtenausschlusses, Unterversicherungsverzicht und Indirekter Blitzschlag.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur bei Arbeitsunfällen, d.h. für Unfälle in Ihrer Freizeit müssen Sie selber vorsorgen. Übrigens passieren die meisten Unfälle nicht in der Arbeit, sondern beim Sport, im Haushalt etc.!
Ein Unfall liegt dann vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Frühsommer-Meningoencephalitis infolge Zeckenbiss, Herzinfarkt als Unfallursache, Schlaganfall als Unfallursache, Fluggastrisiko, Kinderlähmung, Vergiftungen und Wundstarrkrampf/Tollwut.
Da die Ausübung „extremer“ Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen, Paragleiten, Tauchen und diverse Motorsportarten bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen sind, sollten Sie bei Bedarf Ihren Makler informieren.
Versichert ist das Gebäude (Eigenheim) selbst inkl. der Strom-, Gas- und Wasserinstallationen.
Feuer, Sturmschaden, Leitungswasserschaden, Glasbruch sowie Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Damit es im Schadenfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte die Versicherungssumme richtig gewählt werden. Die meisten Versicherer verzichten auf den Einwand der Unterversicherung, wenn für die Feststellung der Versicherungssummen die richtige Größe (umbaute Fläche) des Hauses herangezogen wird.
Die private Krankenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Sonderklasse: Die Versicherung übernimmt die Zusatzkosten für den krankheitsbedingten, stationären Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer eines privaten oder öffentlichen Vertragspitals. Sie können nicht nur das Spital frei wählen, sondern auch den Arzt Ihres Vertrauens. Gegen eine Mehrprämie ist es auch möglich den Anspruch auf ein Einzelzimmer einzuschließen.
Arztkosten, Zahnarztkosten: Versichert sind die Kosten einer Behandlung bei einem Praktischen Arzt und bei einem Facharzt, wobei Sie auch Privatärzte ohne Kassenvertrag konsultieren können.
Krankentaggeld: Sie erhalten für jeden Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag.
Krankenhaustaggeld: Sie erhalten für jeden Tag eines krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes einen vereinbarten Betrag.
Krankenversicherungen sind, da sie von Alter und Geschlecht abhängen, oft sehr teuer. Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist jedoch eine wesentliche Prämienersparnis möglich.
Eine Lebensversicherung hat den Sinn, für einen bestimmten Zeitpunkt Ihres Lebens einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
Ablebensversicherung: vor allem zur Abdeckung von Verbindlichkeiten.
Erlebensversicherung: reine Sparform zur Vermögensbildung.
Er- und Ablebensversicherung: eine Kombination der beiden oben angeführten Versicherungen mit der Möglichkeit gewinnbringend anzulegen und zusätzlich sich und die Familie abzusichern.
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge: auf Basis Rentenversicherung und Pensionsinvestmentfonds.
Die staatliche Pension sorgt seit Jahren für negative Schlagzeilen: Krisen, Reformen und Leistungskürzungen.
Tatsache ist, dass wir privat vorsorgen müssen!
Wir suchen für Sie nach individuellen Lösungen mit Sicherheit, Garantie und Rendite – je nach Vorlieben. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre persönlichen Bedürfnisse, staatliche Fördermöglichkeiten und auch Ihre finanzielle Situation.
Es ist nie zu spät! Rechtzeitig anfangen lohnt sich!
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!