Rauchfangkehrerversicherung Haftpflicht- und Rechtsschutzspezialkonzepte für Rauchfangkehrerbetriebe in Österreich

Die Tätigkeit eines Rauchfangkehrers bringt erhebliche Haftungsrisiken mit sich. Bereits ein einzelner, etwaig durch Sie als Rauchfangkehrer ausgelöster oder mitverursachter, Brandschaden kann existenzbedrohende Folgen haben.

Gemeinsam mit unseren Versicherungspartnern haben wir ein österreichweites Spezialkonzept entwickelt, das speziell auf die Anforderungen von Rauchfangkehrerbetrieben zugeschnitten ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Branchenlösung speziell für Rauchfangkehrer

Betriebshaftpflicht - Premium Grunddeckung VS EUR 5 Mio.

Exzedentenhaftpflicht VS + EUR 10 Mio.

Organhaftpflicht für Feuerbeschau und Feuerstättenprüfung

Umfangreiche Spezialdeckungen

Bis zu 45 % Prämienvorteil gegenüber Marktangeboten

Warum die richtige Haftpflichtversicherung für Rauchfangkehrer so wichtig ist

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen eines Rauchfangkehrerbetriebes.

Kommt es beispielsweise zu einem Brandschaden an einem von Ihnen betreuten Gebäude, wird der Schaden zunächst häufig von der Gebäudefeuerversicherung des betroffenen Objektes übernommen. Anschließend prüft der Versicherer jedoch obligatorisch, ob der Schaden auf einen Fehler des Rauchfangkehrers zurückzuführen ist.

In solchen Fällen kann der Versicherer Regressforderungen in Millionenhöhe geltend machen!

Aus diesen Gründen ist defacto jeder mittelgroße Haftpflichtschaden als absolut existenzbedrohendes Risiko für den jeweiligen Rauchfangkehrerbetrieb einzustufen.  

Neben möglichen Schadenersatzforderungen stellen bereits Rechtsanwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten für den Fall einer Schadenersatzabwehr eine erhebliche Belastung dar.

Deshalb empfehlen wir unser speziell für Rauchfangkehrer entwickeltes Haftpflichtkonzept mit umfassendem Versicherungsschutz.

UNSER SPEZIALKONZEPT

Drei Bausteine für optimalen Schutz

Betriebshaftpflicht Premium-Basisdeckung

Die Grundlage jeder professionellen Absicherung.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht werden.

Besonders wichtig für Rauchfangkehrer:

  • Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Abwehr und/oder Befriedigung von Schadenersatzansprüchen nach Brandschäden aus der Regressführung eines Feuerversicherers.
  • Mitversicherung von Vermögensschäden zu:
    • Rauchfangkehrer als Gutachter (für die gerichtliche Gutachtertätigkeit -> separate Gutachterhaftpflicht notwendig), Fix-Zuschlag für planende/gutachterliche Tätigkeit EUR 122,00 p.a.
    • Zum vollständig aufgelisteten  Wording/Deckungsumang des Spezialkonzeptes siehe zu Button „Gesamter Deckungsumfang“

 

Leistung
Deckung
Versicherungssumme
EUR 5.000.000
Selbstbehalt
EUR 250
Tarifmodell
Umsatzpolizze
Vermögensschäden
mitversichert
Prämie
1,86 ‰ vom Jahresumsatz

Exzedentenhaftpflichtversicherung

Zusätzlicher Schutz für Großschäden

Großschäden können die Versicherungssumme einer Betriebshaftpflicht rasch ausschöpfen.

Die Exzedentenhaftpflicht erweitert Ihre bestehende Betriebshaftpflichtversicherung um zusätzliche Versicherungssummen.

Im vorliegenden Fall würde sich Ihre Grundversicherungssumme von EUR 5.0 Mio. um zusätzliche EUR 10.0 Mio. erhöhen.

Dadurch steht im Schadenfall eine Gesamthöchstversicherungssumme von bis zu EUR 15 Mio. zur Verfügung.

Leistung
Deckung
Zusatzdeckung
EUR 10.000.000
Gesamtsumme
EUR 15.000.000
Voraussetzung
Betriebshaftpflicht ab EUR 5 Mio.
DIC/DIL Varianten
Ja
Auch separat abschließbar
Ja
Prämie
1,38 ‰ vom Jahresumsatz

Organhaftpflichtversicherung

Schutz für Feuerbeschau und Feuerstättenprüfung

Fehler bei behördlichen oder hoheitlichen Tätigkeiten können persönliche Haftungsansprüche gegen Rauchfangkehrermeister auslösen.

Die Organhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche und übernimmt auch notwendige Rechtsverteidigungskosten primär gegenüber dem Rechtsträger.

Da der Rauchfangkehrer als Organ der Gemeinde handelt, haftet dieser bei Schäden, die durch ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten des Rauchfangkehrers bei der Feuerbeschau entstehen. Primär haftet in erster Linie zwar der entsprechende Rechtsträger nach dem Amtshaftungsgesetz.

In der Regel wird dann der Schadenersatzprozess über die Haftpflichtversicherung der Gemeinde finanziert welche dann in weiterer Folge beim verantwortlichen Rauchfangkehrer Regress führt. 

Spezielle Zusatzdeckung: 

Varianten

Variante 1

  • Versicherungssumme EUR 100.000
  • Jahresprämie EUR 388,50 brutto

Variante 2

  • Versicherungssumme EUR 250.000
  • Jahresprämie EUR 505,05 brutto

Betriebs-Rechtsschutz

Spezialrahmenvertrag für österreichische Rauchfangkehrerbetriebe

Rechtliche Auseinandersetzungen können für einen Betrieb schnell hohe Kosten verursachen. Mit unserem speziell für die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer entwickelten Spezialrahmenvertrag erhalten Sie einen umfassenden und praxisgerechten Rechtsschutz – individuell an Ihren Betrieb anpassbar.

Versicherte Tätigkeiten

Der Spezialrahmenvertrag bietet Versicherungsschutz insbesondere für:

  • Rauchfangkehrerbetriebe
  • Durchführung der Feuerbeschau und Brandschutz
  • Abgasmessungen bei Feuerstätten
  • Erstellung von Kaminbefunden sowie Befundungen von Feuerstätten
  • Beratung in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen
  • Energie-, Heizungs-, Umwelt- und Klimaschutzberatung
  • Brandschutztechnische Beratung
  • Einzelhandel mit Artikeln und Gütern im Zusammenhang mit dem Rauchfangkehrergewerbe

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Spezialrahmenvertrages ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Rauchfangkehrerbetrieb.

Highlights auf einen Blick

  • Versicherungssumme bis EUR 306.000
  • Erhöhter Strafrechtsschutz mit EUR 500.000 Versicherungssumme
  • Abschluss wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt
  • Keine Streitwertobergrenze bei Versicherungsstreitigkeiten
  • Privat- und Familienrechtsschutz Premium für bis zu zwei Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter optional mitversicherbar
  • Inkludiertes Forderungs- und Inkassomanagement für offene Rechnungen von EUR 30 bis EUR 5.000 (außergerichtlich und gerichtlich) – prämienfrei
  • Einmalige Streitwertüberschreitung im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz bis 100 % während der Vertragslaufzeit
  • Anteilige Deckung bei Überschreitung der vereinbarten Streitwertobergrenze
  • Erweiterter Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz (Mitversicherung des Kaufvertrages bereits vor der Zulassung)
  • Private Fahrzeuge können mitversichert werden
  • 10 % Vorausbonus bei einer Schadenquote unter 50 %
  • Zahlreiche weitere branchenspezifische Leistungserweiterungen

Modularer Aufbau – individuell anpassbar

Der Rechtsschutz kann exakt auf Ihren Betrieb abgestimmt werden.

Betriebs-Rechtsschutz (Premium-Grunddeckung)

  • inklusive erweitertem Strafrechtsschutz

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Ideal für Streitigkeiten aus Verträgen, beispielsweise bei der Durchsetzung oder Abwehr offener Forderungen.

Wählbare Streitwertobergrenzen:

  • EUR 10.000
  • EUR 15.000
  • EUR 25.000

Fahrzeug-Rechtsschutz

Wahlweise als:

  • Pauschaltarif für den gesamten Fuhrpark oder
  • Einzeltarif pro Fahrzeug

Familien-Rechtsschutz Premium

Optional inklusive Liegenschafts-Rechtsschutz.

Was unterscheidet unser Rauchfangkehrerkonzept von anderen Angeboten?

Unser Spezialkonzept wurde auf Basis eines Best-of-Ansatzes entwickelt.

Dabei wurden von uns alle derzeit erhältlichen Standard-Deckungsbausteine des österreichischen Versicherungsmarktes analysiert und zu einer speziell auf Rauchfangkehrer abgestimmten Branchenlösung zu einem Best-off-Konzept aus allen Anbietern  zusammengeführt.

Ihre Vorteile

Prämienberechnung

Wie wird die Prämie berechnet?

Die Prämie der Betriebshaftpflichtversicherung wird einfach und transparent anhand des Jahresbruttoumsatzes berechnet.

Beispiel

Jahresumsatz: EUR 450.000

Prämiensatz: 1,86‰

Jahresbruttoprämie: EUR 837,00

 

Schadenmeldung

Schaden melden

Sie möchten einen Schaden melden oder benötigen Unterstützung?

Unser Spezialistenteam unterstützt Sie bei der Schadenabwicklung und Kommunikation mit dem Versicherer.

FAQ

Weil bereits ein einzelner durch Sie als Rauchfangkehrer ausgelöster Brandschaden zu Schadenersatzforderungen und/oder Regressforderungen in Millionenhöhe führen kann.

Personenschäden, Sachschäden und versicherte Vermögensschäden, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen.

Sie erhöht die verfügbare Versicherungssumme zur Abdeckung besonders großer Schadenfälle.

Haftungsansprüche aus Tätigkeiten als Organ für einen Rechtsträger (Gemeinde/Stadt, Magistrat/Land) wie im Falle der Feuerbeschau oder der Feuerstättenprüfung.

Die Berechnung erfolgt anhand des Jahresbruttoumsatzes.

Ja. Wir analysieren Ihre aktuelle Polizze unverbindlich und zeigen Deckungslücken oder Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wenn Sie uns Ihre aktuelle Versicherungspolizze inkl. Bedingungswerk übermitteln stellen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz dem des Rauchfangkehrer-Spezialkonzeptes gegenüber und überlassen Ihnen schriftliche einen kostenlosen „soll/ist“ Vergleich. 

Sie möchten eine Beratung vereinbaren?

Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!

Angebotsanforderung

Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!

1. Örtlicher Geltungsbereich 2. Nachhaftung bei Beendigung der Versicherung 3. Generalunternehmerrisiko
4. Subunternehmerrisiko 5. Schäden am Gewerk des Subunternehmers 6. Mängelbeseitigungsnebenkosten
7. Nachbesserungsbegleitschäden 8. Mietsachschäden erweitert 9. Schäden an fremden Arbeitsgeräten
10. Tätigkeit an unbeweglichen und beweglichen Sachen 11. Allmählichkeitsschäden 12. Reine Vermögensschäden – Behinderungsklausel
13. Reine Vermögensschäden – Rauchfangkehrer als Gutachter 14. Vertragshaftung 15. Verkaufs- und Lieferbedingungen
16. Verwahrungsschäden 17. Sachen / Kraftfahrzeuge der Arbeitnehmer und Besucher 18. Sachschäden durch Umweltstörung
19. Umweltrisiko 20. Radioisotope / Radionuklide 21. Haus- und Grundbesitz
22. Sachschäden durch Überflutungen 23. Produkthaftung 24. Erweiterungen zum Produkthaftpflichtrisiko
25. Beteiligung der ARGE 26. Reine Vermögensschäden – erweiterte Deckung 27. Bauherrenhaftpflicht
28. Kraftfahrzeuge / Anhänger 29. Be- und Entladung fremder Fahrzeuge 30. Cross Liability
31. Arbeitsunfälle unter gleichgestellten Personen 32. Arbeitsunfälle zwischen sonstigen Arbeitnehmern 33. Ansprüche der gesetzlichen Vertreter
34. Regressforderungen ausländischer Sozialversicherungsträger 35. Privatbereich – eingeschränkt auf Dienstreisen 36. Tierhalterhaftung
37. Amtshaftung – subsidiär 38. Organhaftung – subsidiär 39. Schiedsgericht
40. Erweiterungen des Versicherungsschutzes 41. Veranstalterrisiko 42. Schadenverhütungskosten
43. Schlüsselrisiko 44. Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 45. Rechtmäßige Tätigkeiten außerhalb der Gewerbeberechtigung
46. Anerkennungsklausel 47. Salvatorische Klausel 48. Freie Rechtsanwaltswahl
49. Freie Sachverständigenwahl 50. Selbstbehalte 51. Maklerklausel
52. Aktivprozesse 53. Schadenersatz – Begriffsdefinition 54. Haftung für unbewegliche Sachen
55. Mitversicherung von Schäden an hergestellten Sachen

Schaden melden

Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!