Umsatzsteuer – Behandlung im Schadensfall

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UMSATZSTEUERBEHANDLUNG IM SCHADENSFALL - WOHGEBÄUDEVERSICHERUNG

Wohnungseigentümer in WEGs, die von einer Hausverwaltung vertreten werden, sind grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass die Hausverwaltung die Vorsteuer beim Finanzamt mittels Vorsteuerabzug geltend machen darf. Folglich ersetzt die Versicherung im Schadensfall auch nur den Nettorechnungsbetrag.

Wenn jedoch einer der Wohnungseigentümer nicht im vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt ist (wie das zum Beispiel bei unecht steuerbefreiten Mietern der Fall ist) ersetzt die Versicherung trotzdem nur den Nettorechnungsbetrag.

Zur Veranschaulichung des Problems soll folgendes Beispiel dienen: Ein Haus besteht aus 4 Wohneinheiten. Alle Wohneinheiten sind gleich groß und gehören 4 Wohnungseigentümern. 3 Wohnungseigentümer sind vorsteuerabzugsberechtigt, einer ist unecht steuerbefreit.

Im gesamten Stiegenhaus entsteht ein Schaden in Höhe von netto EUR 500.000,- und brutto EUR 580.000,-

Die Umsatzsteuer ergibt sich aus der Differenz und beträgt somit EUR 80.000,-

haushalt

Die Versicherung ersetzt nur den Nettorechnungsbetrag von EUR 500.000,-. Am Finanzamt kann die Hausverwaltung jedoch nur EUR 60.000,- geltend machen (75% der Umsatzsteuer), weil einer der Wohnungseigentümer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Somit bleiben EUR 20.000,- aus. Für den Anteil des Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten kann die Hausverwaltung haften! Um diesem Problem entgegenzuwirken braucht es eine ausführliche und persönliche Beratung. Als erfahrener Versicherungsmakler in Wien – mit weiteren Standorten in Klagenfurt und Wolfsberg – stehen Ihnen Gerald Tschrepitsch und sein Team gerne zur Seite. 

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