Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler in Österreich?

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Ein Versicherungsmakler in Österreich übernimmt mehr als eine reine Vermittlerrolle. Juristisch gesehen ist er Sachwalter seiner Kunden, mit Pflichten, die klar im Maklergesetz (MaklerG) festgelegt sind – verbindlich und umfassend.

Gesetzliche Grundlage: Sachwalterpflicht durch das MaklerGesetz

Das österreichische Maklergesetz verpflichtet den Makler, über den zu vermittelnden Versicherungsschutz aufzuklären und zu beraten – eine Pflicht, die sich laut WKO auch nicht abbedingen lässt (wko.atRIS). Darüber hinaus ist der Makler verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu wahren, insbesondere auch bei Doppelvermittlungen.

Die zentralen Pflichten laut § 28 MaklerG

Nach § 28 MaklerG umfasst die Interessenswahrung des Kunden folgende Aufgaben:

  1. Risikoanalyse und Deckungskonzept erstellen, inklusive der in den Standesregeln vorgesehenen Dokumentationspflicht 
  2. Solvenzprüfung des Versicherers, sofern für den Schutz des Kunden erforderlich
  3. Vermittlung des bestmöglichen Schutzes, erklärbar und in bestimmten Fällen auch beschränkt – sofern dem Kunden klar kommuniziert 
  4. Bekanntgabe aller Rechtshandlungen, Aushändigung einer Kopie der Vertragserklärung, der Polizze und Versicherungsbedingungen einschließlich Prämien.
  5. Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze)
  6. Unterstützung des Kunden im Versicherungsverhältnis, insbesondere vor und nach Eintritt eines Schadens – beispielsweise bei Fristen
  7. Laufende Überprüfung der bestehenden Verträge sowie gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung des Versicherungsschutzes 

 

Quelle: RISJusline Österreich.

Weitere relevanten Pflichten & Voraussetzungen

  • Offenlegung der Maklertätigkeit: Der Makler muss klar unterscheiden, ob er als Agent oder Makler tätig ist – insbesondere gegenüber gewerblichen Vermögensberatern oder Agenten (wko.at)

  • Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsmakler benötigen eine angemessene Haftpflichtversicherung zum Schutz beim Risiko von Beratungsfehlern

  • Gewerbebehördliche Voraussetzungen & Registerpflicht: Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, Eintragung ins Vermittlerregister, Nachweis von Fachkenntnis und guter Strafregisterbescheinigung sowie Verbraucherschutzvorgaben sind Pflicht (BMAS).

  • Fortbildungspflicht: Gesetzlich sind jährlich etwa 15 Weiterbildungseinheiten gesetzlich vorgeschrieben – Verstöße können Bußgelder oder Entzug der Erlaubnis zur Folge haben.

Ein Blick in die Praxis

Die Bedeutung dieser gesetzlichen Pflichten zeigt sich oft erst im Schadensfall.

Ein Beispiel:
Ein Unternehmer schließt über einen Agenten eine Betriebsversicherung ab. Auf den ersten Blick wirkt die Polizze umfassend, doch eine entscheidende Klausel zu Betriebsunterbrechungen fehlt. Nach einem Schaden steht der Betrieb mehrere Wochen still – ohne Entschädigung.

Ein Versicherungsmakler wäre hier verpflichtet gewesen, nicht nur den Standardvertrag zu prüfen, sondern auch individuelle Risiken zu analysieren, die Solvenz des Versicherers zu berücksichtigen und die Polizze im Detail zu kontrollieren. Genau diese Sachwalterpflicht bietet Kunden Sicherheit – sowohl privat als auch unternehmerisch.

Checkliste: Erfüllt Ihr Makler seine Pflichten?

 ✔ Wurde Ihr Risiko umfassend analysiert?
✔ Wurde der österreichische Markt berücksichtigt?
✔ Ist die Beratung schriftlich dokumentiert?
✔ Prüft der Makler Ihre Polizzen regelmäßig?
✔ Unterstützt er Sie auch im Schadensfall?

Fazit

Ein österreichischer Versicherungsmakler hat weitreichende, gesetzlich verankerte Pflichten: Er handelt auf Kundeninteresse, bietet umfassende Informations-, Dokumentations- und Betreuungspflichten – längerfristig und rechtlich verbindlich. Jeder Aspekt dieser Verantwortung ist essenziell, damit Versicherungsschutz wirklich WERTvoll verSICHERN bedeutet.

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