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Ein eigener Pool im Garten ist für viele ein Zeichen von Lebensqualität und ein nicht zu unterschätzender Vermögenswert. Doch bevor man in das kühle Nass eintaucht, stellt sich eine wichtige Frage:
Muss man einen Pool extra versichern?
Die Antwort hängt stark von der Art des Pools, der baulichen Ausführung sowie den bestehenden Versicherungsverträgen ab. Denn: Freistehende Schwimmbäder gelten versicherungsrechtlich anders als verbaute Pools. Und nicht immer ist im Rahmen der Eigenheimversicherung automatisch alles nötige gedeckt, was mit Pool und Technik zusammenhängt.
Ein klassischer Irrtum: Der eingelassene Pool sei durch die Standard-Eigenheimversicherung ohnehin mitversichert. Tatsächlich besteht zwar oft ein Schutz bei bestimmten Elementarereignissen – etwa Hagelschäden oder Überschwemmungen nach Starkregen.
„Ein Pool ist kein Spielzeug – es ist ein versicherungstechnisches Risiko, das bewusst abgesichert werden sollte.“
– Gerald Tschrepitsch, Geschäftsfüher der I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe
In vielen Fällen ist eine entsprechende Versicherung erforderlich, um Poolschäden wirklich umfassend abzusichern – insbesondere, wenn teure Technik verbaut wurde oder sich der Pool auf einem großen versicherten Grundstück mit besonderen statischen Erfordernissen befindet.
Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde aus Niederösterreich hatte nach einem Starkregen einen überfluteten Technikraum. Der Schaden von 7.800 € wurde durch die richtige Polizzenerweiterung vollständig gedeckt – entscheidend war die vorherige Deklaration und der explizite Einschluss der Pooltechnik in die Eigenheimversicherung.
Ein freistehender Pool wird in der Regel als bewegliches Gut betrachtet und ist daher in der Eigenheimversicherung nicht automatisch eingeschlossen. Hier braucht es oft eine gesonderte Absicherung.
Ein eingelassener Pool hingegen kann als fester Bestandteil des Gebäudes gelten und über die Eigenheim-Polizze versichert sein. Eine rechtzeitige Deklaration beim Versicherer ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Teure Technik, wie etwa die Whirlpooltechnik, oder eine exklusive Poolabdeckung sollte über eine Neuwertdeckung berücksichtigt werden, damit auch bei einem Totalschaden kein finanzieller Verlust entsteht.
Die Sicherheit der Personen, insbesondere von Kindern, hat oberste Priorität. Wer ein privates Schwimmbecken betreibt, trägt Verantwortung – auch rechtlich. Eine fehlende Sicherung kann im Ernstfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
Einfache Tipps wie eine stabile Abdeckung, Alarmanlagen oder kindersichere Zugänge helfen, Unfälle zu vermeiden. In Kombination mit einem robusten Versicherungsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift, wenn durch den Pool ein Dritter geschädigt wird. Das betrifft z. B. austretendes Wasser, das zum Nachbargrundstück fließt. Eigentümer sollten sicherstellen, dass dieser Schutz Bestandteil ihrer Eigenheime-Polizze ist. Bei Mietern kann alternativ die Private Haftpflichtversicherung greifen – hier ist eine genaue Prüfung empfehlenswert.
Die Eigenheimversicherung wiederum deckt Schäden am Pool selbst, aber nur, wenn dieser korrekt deklariert und fest verbaut ist. Bei größeren Grundstücken kann auch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Viele Versicherungen bieten im Rahmen ihrer Produkte 24h Home Assistance oder eine Service-Hotline an. Diese helfen nicht nur bei akuten Schäden, sondern unterstützen auch bei der Schadenregulierung und der Koordination von Handwerkern.
Besonders in komplexen Fällen, etwa bei Glasbruch oder defekter Whirlpooltechnik, ist schnelle Hilfe entscheidend, um erhebliche Kosten zu vermeiden.
● Technik regelmäßig warten, um Defekte und Folgeschäden zu vermeiden
● Fotos, Rechnungen und Protokolle von Installationen gut dokumentieren – sie sind im Schadensfall hilfreich
● Ab der ersten eigenen Wohnung den Versicherungsumfang regelmäßig prüfen
● Nicht an der falschen Stelle sparen – ein überteuerter Handytarif ist ärgerlich, ein unversicherter Pool existenzbedrohend
Einen eigenen Pool zu besitzen, ist ein Gewinn an Lebensqualität. Er bringt aber auch Verantwortung mit sich. Eine klare Risikoanalyse, die richtige Art der Versicherung und regelmäßige Wartung sind entscheidend.
Als ungebundener Makler beraten wir Sie objektiv und individuell – nicht im Sinne einzelner Anbieter, sondern mit dem Fokus auf Ihre Sicherheit.
WERTvoll • verSICHERN – auch bei Pools im eigenen Garten.
In den meisten Fällen ja, insbesondere freistehende Pools sind nicht automatisch in der Eigenheimversicherung enthalten.
Je nach Versicherung: Poolschäden durch austretendes Wasser, Unwetter, Technikversagen.
Ja, viele Anbieter inkludieren 24h Home Assistance oder eine Service-Hotline.
Auch verwüstete Gärten oder überflutete Keller können – bei korrekter Polizzenerweiterung – im Rahmen der Eigenheimversicherung versichert sein.
Ganz gleich, worum es geht – wir sind gerne für Sie da. Unser Team nimmt sich Zeit für Ihre Anliegen und hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Bitte füllen Sie hierfür das folgende Formular aus!